Im Falle eines Reisemobil Leasing bieten wir Ihnen unsere anwaltliche Expertise an und setzen Ihre Rechte im Falle von Mängeln bundesweit außergerichtlich wie gerichtlich durch.
Leasingnehmer haben in der Regel die gleichen Rechte wie Käufer, da der Leasinggeber seine Gewährleistungsrechte gegen den Händler an den Leasingnehmer abtritt.
Daher kann der Leasingnehmer diese Rechte gegenüber dem Lieferanten geltend machen.
Mehr Informationen zum Thema vorzeitige Leasingrücknahme finden Sie hier [Link].
Macht der Leasinggeber Ihnen bei Rückgabe des Wohnmobils Probleme? Versucht er in unzulässiger Weise, bloße Gebrauchsspuren anzurechnen? Auch bei Problemen bei der Leasing-Rückgabe von Wohnmobilen helfen unsere Anwälte Ihnen mit Rat und Tat.
Wir prüfen neben dem gesamten Leasingvertrag mitsamt den Klauseln zum kalkulierten Restwert auch das Rückgabeprotokoll und die Beweislage genau, um eine faire Leasingrückgabe für Sie durchzusetzen.
Mehr Informationen zum Thema Schäden bei Leasing Rückgabe finden Sie hier [Link]
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Leasingnehmern stehen die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte gegen den Händler bzw. Fahrzeuglieferanten ebenfalls zu. Denn diese werden beim Leasing an den Leasingnehmer abgetreten. Letzterer ist in der Regel sogar vertraglich verpflichtet, sie im Falle von Mängeln geltend zu machen. Nach gescheiterter Nachbesserung kann der Leasingnehmer beispielsweise den Rücktritt vom Leasingvertrag erklären, um Anzahlung und Leasingraten gegen Rückgabe des Wohnmobils unter Anrechnung der Nutzungsvorteile zurückzuerhalten.
Wenn Sie an Ihrem Wohnmobil einen Sachmangel entdecken, sollten Sie sich schriftlich an den Händler bzw. Fahrzeuglieferanten wenden und Mangelbeseitigung fordern. Setzen Sie ihm hierzu in jedem Fall eine angemessene Frist, beispielsweise von 14 Tagen. Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung oder lässt er die gesetzte Frist verstreichen, können Sie, sofern der Mangel nicht unerheblich ist, unter anderem den Rücktritt vom Leasingvertrag gegenüber dem Leasinggeber erklären.
Die Nachbesserung ist in der Regel nach dem zweiten erfolglosen (Reparatur-)Versuch gescheitert. In diesem Fall, oder wenn der Fahrzeuglieferant eine Nachbesserung endgültig verweigert, können Sie weitere Gewährleistungsrechte geltend machen. Zu diesen zählen Rücktritt, Minderung der Anzahlung oder Leasingraten und Schadensersatz. Im Falle des Rücktritts bekommen Sie Anzahlung und gezahlte Leasingraten abzüglich eines Nutzungsersatzes gegen Rückgabe des Campers wieder. Sind Ihnen infolge des Fahrzeugmangels Schäden entstanden, können Sie Schadensersatz verlangen.
Unsere Rechtsanwälte für Wohnmobilrecht machen Ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler außergerichtlich geltend und setzt diese gegebenenfalls gerichtlich durch. Durch die Beauftragung eines Anwaltes vermeiden Sie es, Fehler bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche zu begehen, etwa bei der Setzung einer angemessenen Frist.
Wir gehören zu unseren Beratungsfeldern im Rhein- und Ruhrgebiet zu einer der führenden Anwaltskanzleien. Fachanwaltschaften und eine jahrelange Prozesserfahrung sowie modernste technische Lösungen garantieren, dass wir das beste Ergebnis für Sie erzielen. Bundesweit.
Balduin & Partner Rechtsanwälte PartGmbB
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