Bundesweite Hilfe für Camper bei Bußgeldern 
vom Anwalt

Mit Wohnmobil geblitzt – Kostenlose Prüfung vom Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Sie wurden mit Ihrem Camper geblitzt? Sie fragen sich nun, ob sie Bußgeld, Fahrverbot und Punkte in Flensburg vermeiden können? 

Unsere Verkehrsrechtsanwälte helfen Ihnen dabei, sich gegen jegliche Vorwürfe von Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Ihrem Campingwagen zur Wehr zu setzen.

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    Dabei gibt es oftmals gute Aussichten, zumal es bei Geschwindigkeitsmessungen laut Experten häufig zu Mess- oder Verfahrensfehlern kommt, sodass sich rechtliche Angriffsmöglichkeiten ergeben.

    Wir beantragen für Sie Akteneinsicht bei der Behörde, um die betreffende Geschwindigkeitsmessung auf Mess- und Verfahrensfehler zu überprüfen, legen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und vertreten Sie im gerichtlichen Verfahren.

    Profitieren Sie von unserer Expertise: Wir haben eine Fachanwaltschaft für Verkehrsrecht und greifen auf eine langjährige Erfahrung im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten zurück. 

    Welches Bußgeld droht mir bei Geschwindigkeitsverstoß mit Wohnmobil?

    Vergehen                   Wohnmobil bis 3,5 t                           ab 3,5 t oder mit Anhänger

    Bußgeld, Punkte, Fahrverbot             Bußgeld, Punkte, Fahrverbot

    innerorts                    

    bis zu 10 km/h          30 €                                                    40 € / 70 €, 1 Punkt*

    11-15 km/h                50 €                                                    60 €

    16-20 km/h                70 €                                                    160 €, 1 Punkt

    21-25 km/h                115 €, 1 Punkt                                   175 €, 1 Punkt

    26-30 km/h                180 €, 1 Punkt, 1 Monat                    235 €, 2 Punkte, 1 Monat

    31-40 km/h                260 €, 2 Punkte, 1 Monat                  340 €, 2 Punkte, 1 Monat

    41-50 km/h                400 €, 2 Punkte, 1 Monat                  560 €, 2 Punkte, 1 Monat

    51-60 km/h                560 €, 2 Punkte, 2 Monate                700 €, 2 Punkte, 2 Monate

    61-70 km/h                700 €, 2 Punkte, 3 Monate                800 €, 2 Punkte, 3 Monate

    über 70 km/h             800 €, 2 Punkte, 3 Monate                800 €, 2 Punkte, 3 Monate

    *keine Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen

    außerorts

    bis zu 10 km/h          20 €                                                    30 €

    11-15 km/h                40 €                                                    50 €

    16-20 km/h                60 €                                                    140 €, 1 Punkt

    21-25 km/h                100 €, 1 Punkt                                   150 €, 1 Punkt

    26-30 km/h                150 €, 1 Punkt, 1 Monat                    175 €, 1 Punkt

    31-40 km/h                200 €, 1 Punkt, 1 Monat                    255 €, 2 Punkte, 1 Monat

    41-50 km/h                320 €, 2 Punkte, 1 Monat                  480 €, 2 Punkte, 1 Monat

    51-60 km/h                480 €, 2 Punkte, 1 Monat                  600 €, 2 Punkte, 2 Monate

    61-70 km/h                600 €, 2 Punkte, 2 Monate                700 €, 2 Punkte, 3 Monate

    über 70 km/h             700 €, 2 Punkte, 3 Monate                700 €, 2 Punkte, 3 Monate

    Rechtsanwalt für Bußgeld wegen Wildcampen mit Wohnmobil

    Sie haben ein Bußgeld wegen Wildcamping mit Ihrem Camper erhalten?

    Auch in diesem Fall helfen unsere auf das Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisierten Rechtsanwälte, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.

    Da es hinsichtlich des Wildcampens keine bundeseinheitliche Regelung gibt, ist eine Kenntnis der landesrechtlichen Regelungen erforderlich. Unsere Anwälte kennen sich mit sämtlichen Regelungen der Bundesländer aus.

    Die möglichen Bußgelder in den Bundesländern reichen von 5 € pro Tag bis 5.000 €.

    Dabei fallen in der Regel beim Wildcampen in Naturschutzgebieten die höchsten Bußgelder an.

    Wir verlangen für Sie Akteneinsicht bei der Behörde und prüfen den Sachverhalt eingehend, um etwaige Vorwürfe des Wildcampens zu entkräften. Außerdem untersuchen wir die Angemessenheit der Höhe des Bußgeldes.

    Rechtsanwalt für Probleme mit Wohnmobil Führerschein

    Ferner bieten wir Ihnen unsere anwaltlichen Dienste bei rechtlichen Schwierigkeiten rund um Ihren Wohnmobilführerschein an.

    So kann es zum Problem werden, wenn Sie einen Campingwagen fahren, für den Sie nicht den richtigen Führerschein besitzen.

    Dies passiert nicht selten, wenn Ihr Wohnmobil überladen ist, da es ein Gesamtgewicht von 3,5 t überschreitet. Denn dafür reicht der Führerschein der Klasse B nicht mehr aus. Vielmehr brauchen Sie dann einen der Klassen C bzw. C1.

    Oftmals führen auch fehlerhafte Gewichtsangaben der Hersteller zu Überladungen. Dies stellt einen Sachmangel dar, sodass Sie Gewährleistungsansprüche geltend machen können (siehe oben: Rechtsanwalt für Mängel am Wohnmobil)

    Welche Strafe droht mir bei falschem Führerschein für Wohnmobil?

    Können Sie keine gültige und passende Fahrerlaubnis für Ihren Camper vorweisen, so drohen empfindliche Strafen. Denn dabei handelt es sich nicht mehr bloß um eine Ordnungswidrigkeit.

    So kann das Fahren ohne Fahrerlaubnis mit Geld- oder gar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. Im Falle der Fahrlässigkeit beträgt die Geldstrafe bis maximal 180 Tagessätze, eine etwaige Freiheitsstrafe höchstens 6 Monate. In jedem Fall kommen 3 Punkte in Flensburg dazu.

    Es handelt sich beim Fahren eines Campingwagens ohne richtigen Führerschein folglich um eine ernste Angelegenheit – auch bei Fahrlässigkeit.

    Falls Ihnen der Vorwurf einer Strafbarkeit gemacht wird, wenden Sie sich unverzüglich an einen Strafverteidiger.

    Doch in erster Linie gilt: Sie haben das Recht zu schweigen. Schweigen Sie und geben Sie nichts zu.

    Sie sollten sich besser mit der Hilfe eines Strafverteidigers gegen den Vorwurf wehren, insbesondere um Aussagen zu vermeiden, die später schwer bis gar nicht mehr zurückgenommen werden können.

    Unsere Rechtsanwälte sind Spezialisten im Verkehrsstrafrecht. Wir kämpfen dafür, dass der Tatvorwurf im besten Fall fallen gelassen wird. In jedem Fall helfen wir Ihnen dabei, dass die Strafe möglichst mild ausfällt.

    Jetzt Kontakt aufnehmen

    Möchten Sie eine kostenfreie Prüfung Ihres Anliegens erhalten oder einen Termin vereinbaren?

    Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zum jeweiligen Vorwurf zu machen. Denn Sie müssen sich in keinem Fall selbst belasten. Lediglich Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend. Wir raten Ihnen ab, sich irgendwie zur vorgeworfenen Tat zu äußern, zumal diese Aussage im Nachhinein nicht zurückgenommen werden kann. Dies könnte für den Erfolg eines etwaigen Einspruchs nachteilig sein. Wir empfehlen, sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden, der Ihnen dabei hilft, den Vorwurf zu beseitigen.

    Wenn Sie einen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen erhalten haben, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen ab dessen Zustellung Einspruch einlegen. Ansonsten wird der Bescheid bestandskräftig und kann nicht mehr angefochten werden. Wir raten Ihnen, sich unverzüglich an unsere Verkehrsanwälte zu wenden, um den Bußgeldbescheid und die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen diesen zu prüfen.

    Ein Bußgeldverfahren vor dem Amtsgericht, welches nach Einlegung des Einspruchs bei der zuständigen Behörde und einem erfolglosen Vorverfahren beginnt, dauert bis zur Verkündung des Urteils in der Regel ungefähr drei bis sechs Monate. Dabei kommt es nicht zuletzt auf den jeweiligen Sachverhalt und den konkreten Vorwurf an.

    Ein Verkehrsanwalt kann Ihren Führerschein retten, indem er Ihren Fall juristisch umfassend prüft, für Sie Einspruch bei der zuständigen Behörde einlegt und gegenüber ihr sowie gegebenenfalls dem Gericht erfolgreich begründet und darlegt, dass der jeweilige Vorwurf unrechtmäßig oder der Entzug des Führerscheins in ihrem individuellen Fall unverhältnismäßig ist.

    Die Höhe der Kosten eines Einspruchsverfahrens ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig, insbesondere von Umfang, Aufwand und Verlauf des Verfahrens. Zu den Kosten zählen neben den Gerichts- und Verfahrenskosten auch die Anwaltsgebühren. Wir informieren Sie in jedem Fall rechtzeitig über sämtliche Kosten, bevor diese entstehen. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese fast alle Kosten.