Bundesweite Vertretung von Autokäufern und Autohändlern durch unsere Fachanwälte

Das KFZ Gewährleistungsrecht ist unsere Spezialisierung

Wir vertreten Sie bundesweit bei Problemen nach einem Autokauf, Verkauf oder KFZ Leasing. Auf beiden Seiten haben unsere Rechtsanwälte große Erfahrungswerte aus einer Vielzahl an Prozessen gewonnen. Autokäufer sind oft mit Sachmängeln konfrontiert oder fühlen sich betrogen.

Wir prüfen für Sie ob, eine Nachbesserung, ein Schadensersatz oder gar die Rückabwicklung des Kaufvertrages durchsetzbar sind. Auf Händlerseite prüfen wir, ob die Ansprüche des Käufers berechtigt sind und wehren diese notfalls mit Erfolg ab“ – Fachanwalt für Verkehrsrecht & ADAC Anwalt Balduin.

Terminvergabe binnen 24 Stunden, um Verjährung zu vermeiden!

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      Rechtsanwalt für Autokäufer

      • Sie haben ein Fahrzeug gekauft und stellen nunmehr Sachmängel fest oder haben gar in Erfahrung gebracht, dass der Tacho manipuliert wurde?
      • Sie stellen vielleicht fest, dass Ihr Auto versprochene Herstellerangaben, z.B. zum Spritverbrauch oder zur Akkuleistung nicht einhält?
      • Sie haben den Verdacht, dass Ihr Auto vom Dieselskandal betroffen ist?
      • Sie haben ein angeblich unfallfreies Auto gekauft und nunmehr zeigt sich, dass es einen Unfall erlitten hat?

      Dann scheuen Sie nicht, uns zu kontaktieren. Das Automobilrecht ist eine besondere Stärke von uns.

      Wir setzen Ihre Ansprüche rund gegen den Verkäufer für Sie durch.

      Gewährleistungsrechte des Käufers:

      • kostenlose Mängelbeseitigung durch den Verkäufer
      • Kaufpreisminderung
      • Rücktritt vom Kaufvertag

      Hinweis:

      Als Autokäufer müssen Sie immer eine mögliche Verjährung von Gewährleistungsansprüchen im Blick haben. Bei einem Neuwagenkauf gilt eine 2-jährige Gewährleistungszeit ab Kauf.

      Bei einem Gebrauchtwagenkauf gilt regelmäßig, dass der Händler nur ein Jahr für auftretrende Mängel wie z.B. am Motor oder Getriebe haften muss. Hier ist jedoch eine genaue Prüfung des KFZ Kaufvetrages durch einen Rechtsanwalt geboten, um unwirksame Klausen zu erkennen.

      Insbesondere an den Gerichten in Mülheim, Oberhausen, Duisburg, Essen, Bochum und Düsseldorf haben unsere Anwälte bereits eine Vielzahl an Prozessen erfolgreich gegen Autohändler geführt.

      Rechtsanwalt für KFZ Leasingnehmer

      KFZ Leasingnehmer haben in der Regel die selben Rechte wie Autokäufer, weil der Leasinggeber die Gewährleistungsrechte an den Leasingnehmer abtritt.

      Als Leasingnehmer eines Autos können Sie daher bei Sachmängeln innerhalb der Gewährleistungszeit ebenfalls Ansprüche durchsetzen, z.B.:

      • Minderung der Leasingrate
      • kostenlose Reparatur
      • Schadensersatz
      • vorzeitige Rückgabe des Leasingautos gegen Erstattung aller Leasingraten & der Anzahlung

      Mehr Informationen dazu finden Sie zu dem Thema vorzeitige Leasingrückgabe.

      Rechtsanwalt für Autoverkäufer

      • Ihr Kunde möchte, dass Sie einen Mangel beseitigen?
      • Ihr Kunde fordert Geld wegen eines vermeintlchen Mangels?
      • Ihr Kunde möchte das Auto zurückgeben?

      Zunächst prüfen wir für den Autoverkäufer, ob die geltend gemachten Ansprüche aus rechtlicher und technischer Sicht begründet sein können und vertreten Sie so dann außergerichtlich und gerichtlich.

      Hinweis:

      Der Autohändler haftet nämlich nur für Mängel, die vor Fahrzeugübergabe bestanden.

      Neben einer Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht haben unsere Anwälte auch ein Seminar zur Schadenkalkulation absolviert, so dass Käufergutachten qualifiziert überprüft werden können. Gerne erstellen unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht einen KFZ Kaufvertrag für Sie.

      Eine effiziente, wirtschaftliche, aber auch rechtlich fundierte Herangehensweise ist uns hierbei sehr wichtig, um Ihre Interessen durchzusetzen.

      Ein guter Rechtsanwalt für Autohändler verfasst für Sie bereits eine umfassende Stellungnahme an den Autokäufer, so dass es meist nicht zu einem teuren Prozess kommt und der Kunde die Ansprüche fallen lässt.

      Wir haben jedoch die Erfahrung gemacht, dass Autohändler selbst eine Antwort auf die Beschwerde des Kunden schreiben und auf diese Art und Weise sogar einen KFZ Rechtsstreit provozieren.

      Daher empfehlen wir Autoverkäufern – auch um unnötige Kosten zu vermeiden – so früh wie möglich eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Das erste Gespräch ist bei uns für Sie kostenlos.

      Rechtsanwalt für Auto-Abos

      Die Nachfrage nach Auto-Abos ist groß. Der große Vorteil liegt in der Flexibilität und in den kurzen Laufzeiten der Verträge.

      Also Auto-Abonnent stehen Ihnen ebenfalls Ansprüche aus einer Garantie oder der gesetzlichen Gewährleistung zu, da Sie für die Nutzung des Fahrzeug ebenfalls ein Entgelt bezahlen.

      Sofern Sie Mängel an Ihrem Fahrzeug feststellen, können Sie folgende Ansprüche von uns prüfen lassen:

      • Minderung der Monatsrate
      • kostenlose Nachbesserung
      • außerordentliche /fristlose Kündigung des Abos gegen Herausgabe des mangelhaften Autos

      Falls Sie Mängel an Ihrem Fahrzeug feststellen, sollten Sie sich schriftlich an den Händler wenden und deren Beseitigung bzw. Reparatur fordern. Setzen Sie ihm hierzu eine Frist von 14 Tagen. Weigert er sich oder lässt er die Frist verstreichen, können Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, sofern der Mangel erheblich ist.

      Ist die Nacherfüllung durch den Händler gescheitert, was in der Regel nach dem zweiten erfolglosen (Reparatur-)Versuch der Fall ist, können Sie mit Rücktritt, Minderung und Schadensersatz weitere Gewährleistungsrechte geltend machen. Im Falle des Rücktritts können Sie Kaufpreiserstattung gegen Rückgabe des Fahrzeugs unter Anrechnung der Nutzungsvorteile verlangen. Alternativ können Sie den Kaufpreis mindern. Sind Ihnen infolge der Fahrzeugmängel Schäden entstanden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz.

      Hat Ihnen der Händler den Mangel vorsätzlich verschwiegen, können Sie sich im Wege der Anfechtung aufgrund von arglistiger Täuschung vom Kaufvertrag lösen und den gezahlten Kaufpreis zurückerhalten und/oder Schadensersatz verlangen. Ein Vorsatz beim Händler liegt auch vor, wenn dieser trotz mangelnder Kenntnis der Mängel Angaben „ins Blaue hinein“ macht. Die Anfechtung aufgrund von arglistiger Täuschung ist auch möglich, wenn die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte bereits verjährt sind.

      Ein Verkehrsanwalt kann Ihnen weiterhelfen, indem er Ihre Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler außergerichtlich geltend macht sowie ggf. gerichtlich durchsetzt. Insbesondere, wenn sich der Händler vehement weigert, den Mangel zu beseitigen oder den Kaufvertrag nach erfolgtem Rücktritt rückabzuwickeln, verhilft Ihnen ein Verkehrsanwalt zum Erfolg. Außerdem vermeiden Sie durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes, Fehler bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche zu begehen.

      Die kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte in Form von Nachbesserung und Nachlieferung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz können auch von Leasingnehmern geltend gemacht werden. Denn beim Leasing tritt der Leasinggeber dem Leasingnehmer diese Rechte bei Vertragsabschluss ab. Der Leasingnehmer muss diese Rechte in der Regel sogar geltend machen. Dementsprechend kann er beispielsweise im Falle des Rücktritts Anzahlung und Leasingraten gegen Rückgabe des Fahrzeugs und Anrechnung der Nutzungsvorteile verlangen.

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