Sie haben einen Verkehrsunfall in Deutschland erlitten und fragen sich, wie Sie sich am besten verhalten und welche Rechte Ihnen zustehen? Dieser Artikel beantwortet schnell all Ihre Fragen.
Zusammenfassung:
Sie wohnen in Deutschland oder im Ausland und haben bei Ihrem Aufenthalt in Deutschland einen Unfall mit Ihrem Auto, Motorrad oder LKW erlitten?
Selbstverständlich können Sie sich nunmehr selbst um die Abwicklung des Unfalls kümmern, Ihre KFZ-Versicherung kontaktieren und einen unabhängigen Sachverständigen mit der Bewertung Ihres Schadens beauftragen.
Die sicherste, beste und kostenfreie Möglichkeit für Sie zur Abwicklung des Unfalls in Deutschland ist schlichtweg die Beauftragung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht.
Unsere Anwaltskanzlei ist darauf spezialisiert, europaweit Verkehrsunfälle für Deutsche und Ausländer abzuwickeln.
Haben Sie eine Frage, möchten einen Termin vereinbaren, oder unseren telefonischen Service nutzen? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.
Wir bieten Ihnen hierbei einen Fullservice. Sie müssen sich um nichts kümmern und können sich gleichzeitig sicher sein, dass alle in Frage kommenden Ansprüche geprüft und schnellstmöglich für Sie durchgesetzt werden.
Zu unseren Leistungen zählt insbesondere:
Wichtig: Wir raten davon ab, Ihren Schaden durch einen KFZ-Sachverständigen der gegnerischen Haftpflichtversicherung bewerten zu lassen, da wir aus Erfahrung wissen, dass dieser Ihren Schaden möglichst niedrig bewertet, damit die gegnerische Haftpflichtversicherung möglichst wenig Schadensersatz an Sie auszahlen muss.
Haben Sie keine Sorge vor hohen Sachverständigenkosten. Sofern Sie keine Schuld am Unfall tragen, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten in voller Höhe übernehmen.
Dies gilt auch für die Kosten eines Anwalts, welcher für Sie den Unfall abwickelt. In Deutschland haben Sie das Recht, Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus dem Verkehrsunfall durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht abwickeln zu lassen. Hierfür entstehen Ihnen keinerlei Kosten, da auch die Anwaltskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung in Höhe von 100 % getragen werden müssen, sofern Sie keine Schuld am Unfall tragen.
Dies beantworten wir mit einem klaren: Ja! Im Rahmen eines Verkehrsunfalls entstehen nämlich oft Ansprüche, an die Laien oft nicht denken.
Sofern Ihr Fahrzeug nämlich für mehrere Tage in der Werkstatt zur Reparatur stehen muss, steht Ihnen nicht nur ein Mietwagen zu, sondern auch eine nicht unerhebliche Nutzungsausfallentschädigung, da Sie Ihr Fahrzeug wegen der Reparatur und des Unfalls über mehrere Tage nicht nutzen konnten. Auch leichte Verletzungen rechtfertigen zum Teil ein hohes Schmerzensgeld, sofern eine längere Arbeitsunfähigkeit damit einhergeht. Auch die Geltendmachung eines Verdienstausfalls, insbesondere bei Selbstständigen kommt in Betracht.
Haben Sie zum Beispiel daran gedacht, dass Ihr bislang unfallfreies Auto nach einem Unfall weniger Wert ist aufgrund der Tatsache, dass es nunmehr ein Unfallfahrzeug ist? Nein, wir schon. Deshalb steht Ihnen bei neueren Fahrzeugen zu den Reparaturkosten auch ein sogenannter merkantiler Minderwert zu, der allein die Tatsache ausgleicht, dass Ihr Fahrzeug nunmehr ein Unfallfahrzeug ist und zu einem späteren Zeitpunkt einen deutlich niedrigeren Verkaufspreis erzielen wird.
Zunächst haben Sie in Deutschland die Pflicht, sich und den Unfallort abzusichern.
Sie müssen zunächst die Schutzweste anziehen und dann das Warndreieck in ausreichendem Abstand zum Unfallort aufstellen, um die anderen Verkehrsteilnehmer zu warnen.
Erst danach kümmern Sie sich um den Schaden oder gar verletzte Personen und rufen anschließend unmittelbar die Polizei und wenn nötig auch den Rettungsdienst.
Vor Ort kann die Polizei meistens auch schon die Schuldfrage klären. Derjenige, welcher den Unfall verursacht, muss in der Regel mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 35,00 EUR rechnen.
Sofern auf dem polizeilichen Unfallprotokoll Ihre Unschuld festgestellt ist, können Sie ohne jegliches Risiko einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und einen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen, um sämtliche Schadensersatzansprüche aus dem Verkehrsunfall in voller Höhe abzusichern.
Kontaktieren Sie uns unverbindlich und kostenfrei. Balduin & Partner Rechtsanwälte haben bereits tausende Verkehrsunfälle erfolgreich abgewickelt.
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Wir gehören zu unseren Beratungsfeldern im Rhein- und Ruhrgebiet zu einer der führenden Anwaltskanzleien. Fachanwaltschaften und eine jahrelange Prozesserfahrung sowie modernste technische Lösungen garantieren, dass wir das beste Ergebnis für Sie erzielen. Bundesweit.
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