Das Oberlandesgericht Köln hat einer Klägerin wegen dauerhaften Haarverlusts nach einer Chemotherapie ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro zugesprochen (OLG Köln , Urteil vom 21.03.2016 – 5 U 76/14).
Grund für die Schmerzensgeldzahlung des beklagten Krankenhauses sei aber nicht ein Behandlungsfehler, sondern die unzureichende Aufklärung über die Risiken des verwandten Krebsmedikamentes durch die Klinikärzte. Die Besonderheit liege darin, dass es sich nicht um vorübergehenden Haarausfall, sondern um dauerhaften Haarverlust handele.
Die Patientin hatte sich wegen Brustkrebs im beklagten Krankenhaus operieren lassen. Die anschließende Chemotherapie führten die behandelnden Ärzte mit einem damals recht neuen und besonders wirksamen Medikament durch. Nach der Behandlung trat bei der Klägerin dauerhafter Haarverlust ein. Körperbehaarung, Wimpern und Augenbrauen fehlen seitdem fast vollständig. Das Kopfhaar wächst nur teilweise nach. Über dieses Risiko hatten die Ärzte die Klägerin nicht aufgeklärt, so dass der Klägerin ein Schmerzensgeld zuerkannt wurde.
Sollten Sie als Patient nach einer Chemoptherapie ebenfalls an dauerhaftem Haarverlust leiden, sollten Sie Schmerzensgeldansprüche prüfen lassen.
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