6. Januar 2023
Schadensersatz Sachmängelhaftung Schmerzensgeld

Rechtsanwalt für Motorradfahrer – Hilfe bei Unfall, Bußgeld, Kauf & Mängeln

Sie sind Motorradfahrer und haben einen Verkehrsunfall erlitten? Oder haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und überlegen, Einspruch einzulegen? Oder haben Sie Probleme, da ihr gekauftes oder geleastes Bike mangelhaft ist?

Unsere Anwälte für Motorradrecht stehen Bikern mit Rat und Tat zur Seite. Wenden Sie sich gerne an uns, unsere Erstberatung ist stets kostenlos,“ erklärt ADAC Anwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Patrick Balduin.

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Verkehrsunfall mit Motorrad

Im Falle von Verkehrsunfällen kommen Bikern im Grunde die gleichen rechtlichen Ansprüche unter anderem auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und Nutzungsausfallentschädigung zu wie Autofahrern.

Nichtsdestotrotz gibt es im Einzelnen Besonderheiten zu beachten. So kommt es bei Motorradunfällen regelmäßig zu Streitigkeiten bezüglich des Verschuldens des Bikers, etwa, wenn dieser keine ausreichende Schutzkleidung getragen hat.

Problematisch ist das Verschulden darüber hinaus bei einem Alleinunfall, der etwa dann vorliegt, wenn Sie mit Ihrem Bike im Rahmen eines Ausweichmanövers umfallen, ohne dass es zu einer Kollision mit dem Unfallverursacher kam.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, auch bei Motorradunfällen stets einen kompetenten Anwalt mit der Unfallabwicklung zu beauftragen.

Unsere Verkehrsanwälte verfügen über die notwendige Expertise, um Motorradunfälle professionell und schnellstmöglich abzuwickeln – auch solche im Ausland.

Tragen Sie kein Verschulden an dem Unfall, dann ist unsere Abwicklung für Sie kostenlos.

Schadensersatz und Nutzungsausfall

Zunächst haben selbstverständlich auch Motorradfahrer einen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten materiellen Schäden. Dazu gehören zunächst jene am Bike selbst.

Darüber hinaus kann aber auch Ersatz für den beschädigten Motorradhelm oder die Motorradkleidung verlangt werden.

Darüber hinaus können Sie auch den so genannten Nutzungsausfallschaden geltend machen. Dieser besteht darin, dass Sie Ihr Bike aufgrund der Schäden beziehungsweise der Reparaturdauer nicht nutzen können. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass Sie kein anderes Fahrzeug wie ein Auto besitzen, welches Sie stattdessen benutzen könnten.

Alternativ zum Nutzungsausfallschaden können Sie gegebenenfalls auch Mietwagenkosten ersetzt verlangen.

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Schmerzensgeld für Motorradfahrer

Zunächst haben selbstverständlich auch Motorradfahrer einen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten materiellen Schäden. Dazu gehören zunächst jene am Bike selbst.

Darüber hinaus kann aber auch Ersatz für den beschädigten Motorradhelm oder die Motorradkleidung verlangt werden.

Darüber hinaus können Sie auch den so genannten Nutzungsausfallschaden geltend machen. Dieser besteht darin, dass Sie Ihr Bike aufgrund der Schäden beziehungsweise der Reparaturdauer nicht nutzen können. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass Sie kein anderes Fahrzeug wie ein Auto besitzen, welches Sie stattdessen benutzen könnten.

Alternativ zum Nutzungsausfallschaden können Sie gegebenenfalls auch Mietwagenkosten ersetzt verlangen.

Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden

Personenschäden kommen bei Motorradunfällen leider häufig vor. In diesem Fall können Biker einen Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld als Entschädigung für die unfallbedingten Leiden und Einbußen an Lebensqualität haben.

Dabei gilt, dass die Unfallverletzungen möglichst genau ärztlich dokumentiert sein sollten, um das Schmerzensgeld erfolgreich geltend zu machen. Auch bei vermeintlich kleinen Verletzungen wie bloßem Unwohlsein sollten Sie sich umgehend ärztlich behandeln lassen, zumal diese sich im Nachhinein oftmals als erheblich herausstellen.

Zwecks Berechnung des Schmerzensgeldes sollten Sie sich an einen kompetenten Anwalt wenden, der es korrekt berechnet und in voller Höhe durchsetzt.

Können Sie aufgrund der unfallbedingten Verletzungen einige Zeit nicht arbeiten, so steht Ihnen im Anschluss an die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber der Ersatz des Verdienstausfalls zu. Einen solchen Anspruch haben auch Selbstständige.

Wenn Sie jedenfalls zum Teil den Haushalt geführt haben, steht Ihnen der Ersatz des Haushaltsführungsschadens zu.

Im Zusammenhang von Personenschäden können Motorradfahrer gegebenenfalls auch Heilbehandlungskosten und Kosten aufgrund vermehrter Bedürfnisse (z.B. Behindertengerechter Umbau der Wohnung) geltend machen.

Geblitzt mit Motorrad? Hilfe beim Bußgeld

Selbstredend drohen auch Motorradfahrern Bußgelder, Punkte in Flensburg, Fahrverbote und andere Strafen, wenn sie Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr begehen.

Im Hinblick auf Geschwindigkeitsüberschreitungen werden für Biker die gleichen Bußgelder und Sanktionen fällig wie bei Autofahrern.

Aber es gibt auch besondere Vorschriften, die speziell Motorradfahrer einhalten müssen. Dazu zählt insbesondere die Helmpflicht.

Tragen Sie beim Motorradfahren keinen Helm, so droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro. Wenn Sie ein Kind befördern, das keinen Helm trägt, so werden gar 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg fällig.

Darüber hinaus werden im Falle von Motorrad Tuning oftmals Bußgelder verhängt.

So zahlen Sie ein Bußgeld in Höhe von 50 bis 90 Euro, wenn sie ein Bike ohne gültige Betriebserlaubnis führen. Wegen Belästigungen wegen Lärm und Abgasen droht ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro.

Missachten Sie ein Verkehrsverbot für Motorräder, so werden 20 bis 25 Euro Bußgeld fällig. Fahren Sie freihändig, so drohen 5 Euro. Wenn Sie lediglich auf dem Hinterrad fahren und dabei andere Verkehrsteilnehmen gefährden, droht ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro.

Haben Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht. Wir setzen Ihre Rechte als Motorradfahrer durch.

Mängel nach Kauf oder Leasing Ihres Motorrads

Rechtliche Probleme haben Biker nicht zuletzt im Falle von Sachmängeln beim Motorradkauf sowie beim Leasing.

Sofern Sie Mängel an Ihrem gekauften oder geleasten Bike feststellen, so begründet dies Ihre kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Motorradhändler.

Haben Sie eine Garantie für Ihr Motorrad, so kommen Ihnen die Rechte aus der Garantie zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten zu.

Hat Ihnen der Verkäufer einen Mangel gar arglistig verschwiegen, so können Sie den Kaufvertrag direkt anfechten.

Auch in diesen Fällen sind die erfahrenen Anwälte für Automobilrecht von Balduin & Partner die richtigen Ansprechpartner.

 

Zu Ihren Gewährleistungsrechten zählen insbesondere Nachbesserung oder Nachlieferung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz.

Zunächst müssen Sie dem Händler grundsätzlich die Gelegenheit geben, den Mangel am Bike zu beseitigen. Dies kann aber ausnahmsweise entbehrlich sein, etwa, wenn die Mangelbeseitigung dem Käufer unzumutbar ist. Unsere Anwälte können Ihnen nach Prüfung Ihres Falles mitteilen, ob dies der Fall ist.

Experten für Motorradrecht

Wir, die auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwälte von Balduin & Partner, sind die richtigen Ansprechpartner bei rechtlichen Problemen rund um das Thema Motorräder.

Ob Motorradunfall, Bußgeldbescheid oder Problemen mit mangelhaften Bikes bei Kauf oder Leasing – wir helfen Ihnen als spezialisierte Anwälte, an Ihr Recht zu kommen.

Unsere Erstberatung ist stets kostenlos.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falls – gerne auch per Mail.

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