Ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren? Das kann teuer werden. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Gefängnisstrafe.
„Wenden Sie sich gerne an unser Expertenteam für das Verkehrsstrafrecht. Wir kämpfen für Ihr Recht und wehren Strafen ab“, erklärt ADAC Anwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Patrick Balduin, Partner der bundesweit tätigen Automobil- und Verkehrsrechtskanzlei Balduin & Partner.
Das Wichtigste zum Fahren ohne Führerschein:
Gemäß § 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) haben Fahrer von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen die Pflicht, ihren Führerschein mitzuführen. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, indem der Führerschein etwa zu Hause liegen gelassen wird, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.
Werden Sie etwa von der Polizei dabei erwischt, dass Sie Ihren Führerschein nicht mitführen, droht Ihnen derzeit ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro.
Falls man in eine Polizeikontrolle gerät, kann man auch nicht darauf hoffen, dass nicht auffällt, dass man seinen Führerschein nicht mit sich führt. Denn die Polizei wird sich diesen stets vorzeigen lassen. In diesem Zusammenhang haben Kraftfahrzeugführer auch die Pflicht, Ihren Führerschein auf Verlangen vorzuzeigen.
Ebenfalls mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro müssen Sie rechnen, wenn Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde nicht unverzüglich anzeigen, dass Sie Ihren Führerschein verloren haben, damit Ihnen ein Ersatzführerschein ausgestellt wird.
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Im Gegensatz zum bloßen Nicht-Mitführen des Führerscheindokuments stellt das Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Straftat dar. Damit ist der Fall gemeint, in dem der Fahrer zum Zeitpunkt der Tat gar keine Erlaubnis besitzt, das betreffende Kraftfahrzeug zu führen.
Dies ist zunächst dann der Fall, wenn man nie eine Fahrerlaubnis für das jeweilige Fahrzeug erteilt bekommen hat, beispielsweise ein Wohnmobil mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t fährt, obwohl man keinen Führerschein der Klasse C besitzt.
Ferner liegt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor, wenn man trotz eines Fahrverbots ein Kraftfahrzeug führt. Dies gilt auch für den Fall, dass man zwar einen EU-Führerschein hat, aber für Deutschland ein Fahrverbot erteilt wurde.
Erst recht ist der Straftatbestand erfüllt, wenn man ein Kraftfahrzeug führt, obwohl einem die Fahrerlaubnis entzogen wurde. In diesem Fall muss man diese erst neu beantragen und erneut erteilt bekommen, bevor man sich wie an das Steuer setzen darf.
Ebenso strafbar machen sich übrigens Fahrzeughalter, wenn sie anordnen oder zulassen, dass eine Person das betreffende Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis führt.
Welche Strafen drohen bei Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Werden Sie dabei erwischt, dass Sie ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führen, dann drohen Ihnen strafrechtliche Konsequenzen.
So wird gemäß § 21 Absatz 1 StVG derjenige, der sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar macht, mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.
Wird die Tat nicht vorsätzlich, also ohne Wissen und Wollen des Täters, sondern fahrlässig begangen, beträgt die Strafe eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten.
Darüber hinaus bekommt man 3 Punkte in Flensburg. Ferner drohen weitere Sanktionen in Form von Führerscheinsperre oder Fahrerlaubnisentzug.
Geraten Sie in eine Polizeikontrolle und wird Ihnen vorgeworfen, Sie hätten sich dem Fahren ohne Fahrerlaubnis strafbar gemacht, so sollten Sie Stillschweigen bewahren.
Denn alles was Sie äußern, kann gegen Sie verwendet werden. Außerdem ist es später im Strafverfahren schwierig, derartige Aussagen nachträglich zurückzunehmen.
Denken Sie daran, dass Sie das Recht haben zu Schweigen.
Egal, was Ihnen die Polizeibeamten suggerieren, Sie müssen sich überhaupt zu dem Tatvorwurf äußern und das sollten Sie auch nicht.
Denn die anwaltliche Erfahrung zeigt, dass der Versuch, als Beschuldigter sein eigenes Verhalten zu rechtfertigen, oftmals zu noch größeren Schwierigkeiten führt.
Sagen Sie am besten gar nichts und wenden Sie sich unverzüglich an einen kompetenten Strafverteidiger und Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Ein kompetenter Fachanwalt für Verkehrsrecht holt auf Grundlage seiner Argumentationsfähigkeiten und Expertise das bestmögliche Ergebnis für Sie heraus.
Da es sich bei dem Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis angesichts der empfindlichen Strafen um eine ernsthafte Angelegenheit handelt, ist Ihnen als Beschuldigten stets zu empfehlen, einen guten Anwalt einzuschalten.
Im Besten Fall erwirkt er, dass das Ermittlungsverfahren gegen Sie eingestellt ist. Kommt es zum gerichtlichen Strafverfahren, versucht er einen Freispruch für Sie zu herauszuholen.
Selbst wenn die Beweislage deutlich zu Ihrem Nachteil ist, kämpft der Verkehrsanwalt für Sie, um die mildeste mögliche Strafe zu erreichen. Zudem hilft er Ihnen dabei, weitere Sanktionen wie etwa einen Fahrerlaubnisentzug abzuwenden.
Empfehlung vom Strafverteidiger und Fachanwalt für Verkehrsrecht
Werden Sie beschuldigt, ein Kraftfahrzeug ohne Fahrerlaubnis geführt zu haben? Dann sollten Sie sich schnellstmöglich an einen kompetenten Verkehrsanwalt wenden – am besten an unsere erfahrenen Verkehrsanwälte.
Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht helfen Ihnen dabei, das bestmögliche Ergebnis für Sie herauszuholen.
Selbst, wenn es nicht möglich ist, Sie aus der Strafbarkeit herauszuholen, kämpfen wir dafür, die Strafen und sonstigen Sanktionen auf das Mildeste herabzusenken.
Wir, die auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwälte von Balduin & Partner schöpfen aus einer jahrelangen und fundierten Expertise im Bereich des Verkehrsstrafrechts.
Wir helfen Ihnen bundesweit. Die Zufriedenheit unserer Mandanten spricht für uns. Kontaktieren Sie uns gerne.
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