9. Mai 2023
Suzuki Dieselskandal

Entschädigung wegen Thermofenster | Positives BGH-Urteil Ende Juni 2023

Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte in der mit Spannung erwarteten Verhandlung am 08.05.2023, dass er die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) beachten wolle. Letzterer urteilte am 21.03.2023, dass Dieselbesitzer wegen des illegalen Thermofenster Schadensersatz von den Autoherstellern verlangen können (vgl. Rs. C-100/21).

Die Vorsitzende Richterin des VIa-Zivilsenats am BGH äußerte, dass dieser am 26.06.2023 entscheiden könnte, dass vom Thermofenster betroffenen Dieselkäufern Schadensersatz wegen des Wertverlustes durch die unzulässige Abschalteinrichtung zustehe.

Aufgrund der Ausführungen der Vorsitzenden Richterin ist davon auszugehen, dass der BGH den Anspruch auf Schadensersatz wie bereits der EuGH bejaht,“ erklärt ADAC Anwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Patrick Balduin.

Auf den Punkt gebracht:

  • Der BGH erklärt, dass er am 26.06.2023 urteilen könnte, dass Dieselkäufern wegen des illegalen Thermofenstern Schadensersatz zusteht
  • Damit will er sich der EuGH-Rechtsprechung anschließen, der bereits entschied, dass der Schadensersatzanspruch auch bei fahrlässigem Handeln der Hersteller besteht (vgl. Rs. C-100/21)
  • Dafür schafft der BGH mit dem so genannten „mittleren Schadensersatz“ voraussichtlich eine neue Form der Schadensberechnung
  • Dieser Schadensersatz läuft auf eine faktische Kaufpreisminderung wegen des Wertverlustes eines Dieselfahrzeugs durch die unzulässige Abschalteinrichtung hinaus
  • Unserer Erfahrung nach beträgt eine solche Entschädigung ca. 20% des Kaufpreises
  • Nahezu alle Dieselmodelle der letzten 10 Jahre sind betroffen
  • Wenden Sie sich gerne an unsere Verkehrsanwälte, die Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung bieten
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BGH: Entschädigungszahlung auch bei Fahrlässigkeit der Hersteller

Der Bundesgerichtshof (BGH) schließt sich voraussichtlich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) an, indem er vom Dieselskandal getäuschten Dieselkäufern, die vom Thermofenster betroffen sind, einen Schadensersatzanspruch zugestehen wird.

Damit wird ein Anspruch auf Schadensersatz nicht nur bei vorsätzlichem Handeln der Autohersteller gegeben sein. Auch, wenn die Hersteller durch den Einbau des illegalen Thermofensters lediglich fahrlässig handelten, erhalten Dieselbesitzer Schadensersatz (vgl. EuGH, Urt. v. 21.03.2023, Rs.: C-100/21).

Dieser Anspruch basiert auf den EU-Regelungen zur EG-Typengenehmigung von Kraftfahrzeugen, die auch Rechte des einzelnen Dieselerwerbers schützen.

Der BGH erklärte, dass er dafür voraussichtlich eine neue Form des Schadensbegriffs schaffen könnte. Dieser könnte als „Differenzhypothesenvertrauensschadensersatz“ bezeichnet werden.

Hinter diesem umständlichen Begriff verbirgt sich im Prinzip eine faktische Minderung des Kaufpreises.

Dieser auch als „mittlerer Schadensersatz“ bezeichnete Anspruch umfasse laut BGH nicht die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Der Dieselfahrer bekommt folglich nicht den kompletten Kaufpreis erstattet.

Vom Thermofenster betroffene Dieselkäufer bekommen eine Entschädigungszahlung und behalten ihr Fahrzeug.

Die konkrete Schadenssumme berechnet sich voraussichtlich, indem die Differenz zwischen dem Wert des Autos ohne unzulässige Abschalteinrichtung und dem Wert des Wagens mit illegaler Abschalteinrichtung gebildet wird.

Der BGH wird seine Entscheidung am 26.06.2023 verkünden.

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Was kann ich als Dieselbesitzer nun tun?

Es ist davon auszugehen, dass der BGH mit seinem Urteil am 26.06.2023 entscheiden wird, dass Dieselkäufer, in deren Fahrzeug die unzulässige Abschalteinrichtung in Form des Thermofensters verbaut wurde, einen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung haben.

Die unteren deutschen Gerichte werden der BGH-Entscheidung dann folgen.

Vom Thermofenster betroffene Dieselkäufer bekommen zwar nicht den kompletten Kaufpreis als Schadensersatz erstattet.

Jedoch können sie ihr Auto behalten und eine Entschädigung erhalten, die nach unserer Erfahrung circa 20% des Kaufpreises beträgt.

Setzen Sie Ihre Rechte mit unserer Hilfe durch. Wir bieten Ihnen eine kostenlose erste Prüfung Ihres Falls.

Welche Dieselautos sind betroffen?

Die allermeisten Hersteller verwenden das illegale Thermofenster, das die Abgasrückführung und damit einhergehend eine Reduzierung der Schadstoffemissionen nur in einem bestimmten Temperaturbereich vornimmt, sodass die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden.

Es sind nahezu alle Dieselmodelle betroffen. Sofern das Dieselfahrzeug nicht älter als 10 Jahre ist, ist es wahrscheinlich betroffen.

Unter anderem ist das unzulässige Thermofenster in Dieselmodelle folgender Hersteller bzw. Marken verbaut:

  • Audi
  • BMW
  • Daimler / Mercedes
  • Jaguar
  • Jeep
  • Land Rover
  • Opel
  • Porsche
  • Volkswagen / VW
  • Volvo

Überdies wurde das Thermofenster in zahlreiche Wohnmobile verschiedener Hersteller verbaut.

Empfehlung vom Fachanwalt für Verkehrsrecht

Wir, die auf den Abgasskandal spezialisierten Rechtsanwälte von Balduin & Partner raten vom illegalen Thermofenster betroffenen Dieselkäufern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Hersteller geltend zu machen.

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