Kündigung durch den Arbeitgeber
Kündigungen muss ein Arbeitnehmer oft nicht hinnehmen, da sie nicht selten unwirksam sind und deshalb das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses erreicht werden kann.
Kündigungen muss ein Arbeitnehmer oft nicht hinnehmen, da sie nicht selten unwirksam sind und deshalb das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses erreicht werden kann.
Bereitschaftsdienste, welche in vielen Branchen wie z.B. Rettungsdienste, Gastronomie, Abschleppunternehmen oder Pflege anzutreffen sind, wurden von Arbeitgebern bislang oft gar nicht oder deutlich unter der vertraglichen Vergütung entlohnt.
Eine ursprünglich als Praktikantin angestellte Arbeitnehmerin, die mehr als fünf Jahre lang 43 Stunden pro Woche für ein Monatsgehalt von nur 300 Euro gearbeitet hat, kann von dem Arbeitgeber eine Nachzahlung über 50.000 Euro für Vergütung, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge verlangen.
Wir hatten bereits von dem Urteil des LG München berichtet. Das LG München hat als erstes Gericht in Deutschland einen Händler zur Rückabwicklung des KFZ Kaufgeschäfts im Zuge des VW Abgasskandals verpflichtet.
Das Landgericht München I hat als erstes Gericht in Deutschland einen Händler zur Rücknahme eines vom VW Abgasskandals betroffenen Fahrzeuges – einen Seat Ibiza – Zug um Zug gegen Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises, verpflichtet.
Das Oberlandesgericht Köln hat einer Klägerin wegen dauerhaften Haarverlusts nach einer Chemotherapie ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro zugesprochen (OLG Köln , Urteil vom 21.03.2016 – 5 U 76/14).
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