Sie wurden außerorts bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 41 bis 60 km/h geblitzt?
Auf den Punkt gebracht:
„Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht setzen sich bundesweit für Sie ein, Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote zu verhindern. Unsere Erstberatung ist stets kostenlos und unverbindlich“, erklärt ADAC Anwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Patrick Balduin, Partner der Automobil- und Verkehrsrechtskanzlei Balduin & Partner.
Wenn Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerorts um 41 bis 50 km/h überschreiten, werden 320 € Bußgeld fällig. Sind es 51 bis 60 km/h beträgt das Bußgeld 480 €.
Zuvor muss in jedem Fall die Toleranz von 3 km/h abgezogen werden.
Darüber hinaus erhalten Sie in beiden Fällen 2 Punkte in Flensburg. Außerdem kommt ein einmonatiges Fahrverbot hinzu.
Beachten Sie: Die Sanktionen können im konkreten Einzelfall durchaus höher ausfallen.
Insbesondere bei Wiederholung, Vorsatz, Gefährdungen durch eine gefährliche Fahrweise oder Sachbeschädigung können härtere Strafen folgen.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Haben Sie eine Frage, möchten einen Termin vereinbaren, oder unseren telefonischen Service nutzen? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.
Ein kompetenter Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen, Möglichkeiten zu finden, Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote zu vermeiden.
Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie beruflich oder familiär auf Ihren Führerschein angewiesen sind. Unsere Anwälte setzen sich dafür ein, dass Sie Ihren Führerschein behalten können.
Bei Geschwindigkeitsmessungen kommen Mess- und Verfahrensfehler häufig vor. Diese führen zu einer Unverwertbarkeit der jeweiligen Messung. Experten schätzen, dass 30 % der Messungen fehlerhaft und weitere 30 % Verfahrensfehlern unterliegen.
Zögern Sie also nicht und kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Prüfung Ihres Bußgeldbescheids.
Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bekommen haben, raten wir Ihnen, Ihre rechtlichen Optionen von einem Verkehrsanwalt prüfen zu lassen, um Mess- und Verfahrensfehler sowie andere Umstände Ihres konkreten Einzelfalls zu finden, die im besten Fall zur Aufhebung des Bescheides führen.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Dann müssen Sie innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch einlegen, um sich gegen diesen rechtlich zur Wehr zu setzen.
Falls Sie dies nicht tun, wird der Bescheid bestandskräftig und kann nicht mehr rechtlich angegriffen werden.
Wir untersuchen Ihren Fall, prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt und setzen Ihre Rechte gegenüber der Behörde sowie gerichtlich durch.
Profitieren auch Sie von unserer Expertise im Straßenverkehrsrecht. Die ausgewiesene Zufriedenheit unserer Mandanten spricht für uns.
Für die kostenlose Prüfung können Sie uns folgende Informationen und Unterlagen per E-Mail an kontakt@balduin-partner.de zukommen lassen:
Möchten Sie eine kostenfreie Prüfung Ihres Anliegens erhalten oder einen Termin vereinbaren?
Wir gehören zu unseren Beratungsfeldern im Rhein- und Ruhrgebiet zu einer der führenden Anwaltskanzleien. Fachanwaltschaften und eine jahrelange Prozesserfahrung sowie modernste technische Lösungen garantieren, dass wir das beste Ergebnis für Sie erzielen. Bundesweit.
Balduin & Partner Rechtsanwälte PartGmbB
Bahnstraße 4
45468 Mülheim an der Ruhr (Stadtmitte)
Tel. +49 (0)208 3057550
Fax. +49 (0)208 30575511
kontakt@balduin-partner.de