Audi versinkt aufgrund des Rückrufs 23X6 im Dieselskandal. Nahezu alle Landgerichte in Deutschland haben sich auf die Seite der Käufer gestellt. Noch nie waren die Chancen höher von Audi einen hohen Schadensersatz als Betroffener zu erhalten. Klar ist jedoch: Nur wer handelt, kann diese Chance nutzen. Die Ansprüche müssen gerichtlich durchgesetzt werden und können zum 31.12.2020 verjähren.
Wir erklären in Kürze, was der Hintergrund ist, welche Motoren betroffen sind und zeigen Ihnen, was für Sie als Betroffener in der Rechtsprechung möglich ist.
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Auch an dem deutschen Automobilhersteller Audi geht der Dieselskandal nicht spurlos vorbei: Weltweit sind bereits über zwei Millionen Audi-Fahrzeuge betroffen, davon rund 500.000 Fahrzeuge nur in Deutschland.
Der Volkswagen Konzern, zu dem Audi seit den 1960er Jahren gehört, machte erstmals im Jahre 2015 Schlagzeilen im Rahmen des Abgasskandals: Es wurden unzulässige Abschalteinrichtungen in den Motorsteuerungen der betroffenen Fahrzeuge verbaut, die erkennen, wann sich das Fahrzeug außerhalb des regulären Straßenverkehrs auf dem standardmäßigen Prüfstand befindet. Daraufhin reduziert die illegale Software den Stickoxidausstoß, sodass der auf dem Prüfstand gemessene Abgaswert zwar den gesetzlichen Vorgaben entspricht, aber manipuliert und damit deutlich geringer ist. Der auf der öffentlichen Straße in der Alltagssituation gemessene Abgaswert liegt stark über dem auf dem Prüfstand gemessenen Wert. Damit ist der Stickoxidausstoß in der Alltagssituation unverfälscht und tatsächlich zu hoch; er verstößt gegen die gesetzlichen Vorgaben zu den Stickoxidgrenzwerten.
Auffällig ist, dass der Audi Konzern zwar zum Mutterkonzern Volkswagen gehört, selbst aber Dieselmotoren produziert und verbaut. Auch andere Automobilhersteller – insbesondere Volkswagen – verbauen die von Audi hergestellten Motoren.
Fahrer eines manipulierten Audis haben in der Regel zwei Möglichkeiten, gegen den Automobilhersteller vorzugehen und ihre Rechte außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen:
Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs gegen Erhalt des Kaufpreises
Zunächst können betroffene Audi Inhaber den Rücktritt vom abgeschlossenen Kaufvertrag über den manipulierten Audi erklären. Dadurch wird das bereits eingegangene Schuldverhältnis in ein so genanntes Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt. Dies hat die Folge, dass die bereits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren sind. Der Audi Fahrer muss somit den manipulierten Diesel zurückgeben und erhält im Gegenzug den bereits gezahlten Kaufpreis zurück. Glauben Sie nicht? Dies haben bereits tausende Gerichtsurteile, die wir und andere Anwaltskanzleien erkämpft haben, bestätigt.
Anspruch auf Schadensersatz ohne Rückgabe des manipulierten Diesels
Andererseits kann der Audi Fahrer sein manipuliertes Fahrzeug auch behalten und Schadensersatz für die eingetretene Wertminderung aufgrund der Schummel-Software erhalten. Dieser Schadensersatzanspruch folgt aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Audis gegenüber seinen Kunden. Der Anspruch auf Schadensersatz besteht regelmäßig in der Höhe von 30% des bereits gezahlten Kaufpreises.
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Auch Audi bietet – wie alle anderen Automobilhersteller – seinen vom Abgasskandal betroffenen Kunden die Installation eines kostenlosen Software Updates an. Doch leider bringen solche Software-Updates nicht den erhofften und gewünschten Erfolg. Die Installation des Software-Updates hat schon zu vielzähligen Protesten geführt:
Zwar soll durch das Update die Betrugssoftware von dem manipulierten Audi entfernt werden und der Stickoxidausstoß reduziert werden. Es ist jedoch mit Folgeschäden und anderen Problemen zu rechnen. Kunden, die das Update bereits haben installieren lassen, klagen über einen erheblichen Mehrverbrauch und einen ruckelnden Motor. Auch wurde bei manchen Kunden der Rußpartikelfilter beeinträchtigt, sodass die Emissionen sogar weiter anstiegen.
Es ist also trotz des Updates mit einer Wertminderung des Fahrzeugs zu rechnen.
Vom Dieselskandal betroffene Audi Modelle sind unter anderem die Folgenden:
Die Besonderheit an dem 3.0 TDI Motor ist, dass der Audi Konzern den Motor als Tochter der Volkswagen AG entwickelt hat und VW den Motor ebenfalls großzügig verbaut hat. Sowohl im 3.0 TDI Euro 5 als auch der Euro 6 Motor wurde eine illegale Abschaltvorrichtung verbaut, welche Ihnen das Recht gibt, den Schummel Audi zurückzugeben. Die Rückrufaktion mit der Nummer 23×6 läuft bereits. Wenn Sie dazu ein Schreiben von Audi bekommen haben, halten Sie bereits einen Beweis für die Manipulation in der Hand.
Die EA 189 Motoren stellen eine Reihe von TDI-Dieselmotoren dar, die aufgrund ihrer Betroffenheit sehr großes Aufsehen im Rahmen des Dieselskandals erregt haben. Sie gehören ebenfalls zur Volkswagen AG.
Wenn auch Sie herausfinden möchten, ob Ihr Fahrzeug ebenfalls mit der Schummel-Software ausgestattet und somit manipuliert ist, können Sie dies mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer ihres Fahrzeugs auf der Webseite von Audi prüfen.
Sofern auch Ihr Audi vom Dieselskandal betroffen ist und Sie ein entsprechendes Schreiben zur dargestellten Thematik erhalten, sollten Sie schnellstmöglich einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, der Ihre Rechte außergerichtlich und im Zweifelsfall auch gerichtlich geltend macht.
Aber zögern Sie nicht, da sonst die Verjährung Ihrer Ansprüche droht, die zur Folge hat, dass Sie Ihre Ansprüche nicht mehr durchsetzen können!
Bisher ergangene positive Urteile gegen Audi
Nachfolgend wird Ihnen ein kleiner Überblick von Urteilen vorgestellt, die im Rahmen des Dieselskandals bereits zugunsten der Verbraucher gegen den Audi Konzern ergangen sind:
OLG Stuttgart, Urteil vom 25.04.2017 – 6 U 146/16: Das Berufungsgericht verurteilt die Audi AG zu einer Fahrzeugrücknahme. Der Kläger erhält einen Großteil des damals gezahlten Kaufpreises
OLG Koblenz, Urteil vom 05.06.2020 – 8 U 1803/19: Die Motoraufwärmfunktion stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Audi wird zu einer hohen Schadensersatzzahlung verurteilt.
LG Krefeld, Urteile vom 14.09.2016 – 2 O 72/16 und 2 O 83/16: Das Landgericht Krefeld verurteilte in zwei Fällen einen Audi-Händler dazu, einen manipulierten Audi A6 und einen manipulierten Audi A1 wegen unzulässiger Abschalteinrichtung zurückzunehmen und im Gegenzug den jeweils bereits gezahlten Kaufpreis zurück zu zahlen. Die Kläger mussten eine Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer leisten.
LG Stuttgart, Urteil vom 27.11.2018 – 7 O 265/18: Die Audi AG wurde wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gem. § 826 BGB zur Leistung eines Schadensersatzes verurteilt. Grund dafür war die im Fahrzeug verbaute illegale Abschalteinrichtung.
LG Offenburg, Urteil vom 29.03.2019 – 3 O 94/18: In dieser Entscheidung wurde der Audi Konzern im Rahmen des Dieselskandals wegen unzulässiger Abschalteinrichtung zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gem. § 826 BGB verurteilt.
LG Bonn, Urteil vom 24.04.2019 – 1 O 234/18: Hier wurde einem VW Fahrer Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen. Das Urteil richtet sich gegen den Automobilhersteller Audi, da Audi den Motor des VW Touaregs hergestellt hat.
LG Köln, Urteil vom 30.04.2019 – 16 O 371/18: In dieser Entscheidung verpflichtete das Landgericht Köln den Automobilhersteller Audi zur Rücknahme des manipulierten Wagens. Im Gegenzug musste Audi dem Inhaber des Fahrzeugs den bereits gezahlten Kaufpreis zurückzahlen. Der Inhaber des Audis hatte eine Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer und den Gebrauch des Audis zu zahlen.
LG Ingolstadt, Urteil vom 02.06.2019 – 44 O 379/18: Das Landgericht Ingolstadt verurteile die Audi AG im Rahmen des Dieselskandals zur Rücknahme des manipulierten Fahrzeugs gegen Erstattung des bereits gezahlten Kaufpreises. Der Inhaber des Fahrzeugs musste eine Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer leisten.
LG Heilbronn, Urteil vom 11.06.2019 – 4 O 219/18: Hier wurde die Audi AG wegen unzulässiger Abschalteinrichtung bei einem Audi A6 Avant 3.0 TDI zur Leistung eines Schadensersatzes verurteilt. Grund war auch hier die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Automobilherstellers.
LG Stuttgart, Urteil vom 17.06.2019 – 7 O 383/18: In dieser Entscheidung wurde der Audi Konzern verpflichtet, einen Audi SQ5 Plus gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzunehmen. Der Inhaber des Fahrzeugs musste eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer leisten.
Nutzen Sie diese Urteile für sich als Betroffener und bleiben Sie mit unserer Hilfe nicht auf Ihrem Schaden sitzen. Wir waren eine der ersten Kanzleien, die gegen Audi Klage erhoben haben und können zahlreiche erfolgreiche Prozesse und Vergleiche gegen Audi vorweisen. Vor den Landgerichten in Düsseldorf, Duisburg, Essen und Wuppertal haben wir besonders viele Verfahren erfolgreich abgeschlossen.
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