Sie fahren ein Hymer Wohnmobil und haben keinen LKW Führerschein? Dann wird Sie dies interessieren:
Nach der Aufdeckung des Abgasskandals soll nun der Verdacht einer erneuten Täuschung bestehen. Vorangegangen war eine Razzia der Staatsanwaltschaft Stuttgart, welche den Verdacht hegt, dass Hymer bei den Gewichtsangaben seiner Wohnmobile gelogen hat.
Sollten sich die Vorwürfe in naher Zukunft bestätigen, so könnten betroffene Besitzer ohne LKW Führerschein nicht mehr berechtigt sein dieses Wohnmobil zu führen.
Rechtsfolge: Aufgrund der Täuschung könnten sich Händler und Hersteller haftbar machen.
Die Kernpunkte:
Auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Stuttgart, wurde am 27 Januar 2022 eine Razzia bei dem großen Wohnmobilhersteller Hymer durchgeführt.
Die Ermittlungen umfassen zwei strafrechtliche Vorwürfe. Zum einen besteht der Verdacht der falschen Gewichtsangaben der Wohnmobile.
Darüber hinaus wird wegen strafbarer Werbung ermittelt. Die sichergestellten Dokumente sollen darüber Aufschluss geben, ob fälschliche Angaben zum Eigengewicht der Fahrzeuge gemacht wurde.
Im Falle von Wohnmobilherstellern sprechen einige Gründe dafür, dass das Gewicht so niedrig wie nur möglich gehalten werden soll.
Durch zusätzliche Sonderausstattung wird das erlaubte Gesamtgewicht oftmals schnell überschritten. Für Fahrzeuge oberhalb von 3,5 Tonnen gelten Geschwindigkeitsbeschränkungen, weshalb Kunden von einem Kauf Abstand nehmen.
Darüber hinaus gelten besondere Regeln bezüglich der Fahrerlaubnis. Der Führerschein in der Klasse B berechtigt nur dann zum Fahren mit einem Wohnmobil oberhalb von 3,5 Tonnen, wenn die Führerscheinprüfung vor dem Jahre 1999 durchgeführt wurde. Für alle anderen Führerscheinbesitzer bedeutet dies, dass ein zusätzlicher LKW-Führerschein für einen Leicht-LKW absolviert werden muss.
Für Wohnmobilhersteller besteht daher ein berechtigtes Interesse daran, das Gewicht so niedrig wie möglich zu halten.
Der Absatzmarkt fällt durch die Beschränkung erheblich kleiner aus.
Bereits jetzt wurde eine Vielzahl von Modellen anderer Hersteller zurückgerufen.
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Die Käufer eines Wohnmobils von Hymer fragen sich nun berechtigterweise, ob sie weitgehende rechtliche Konsequenzen zu befürchten haben.
Wie bereits kurz erläutert, dürfen Wohnmobile oberhalb von 3,5 Tonnen nur dann gefahren werden dürfen, wenn der Führerschein in der Klasse B vor dem Jahre 1999 absolviert wurde.
Nur die wenigsten Menschen in Deutschland besitzen die erforderliche Fahrerlaubnis in der Klasse ab 3,5 Tonnen.
Stellt sich für Sie nun heraus, dass das Wohnmobil schwerer als die zugelassenen 3,5 Tonnen ist, so darf das Fahrzeug fortan nicht mehr genutzt werden.
Bei einem Verstoß gegen die Regelung droht Ihnen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall der Entzug der Fahrerlaubnis.
Dies gilt auch dann, wenn Sie bisher von dem Betrug nichts wussten.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart befindet sich momentan noch in den Ermittlungen zu dem Betrug bei Hymer. Wird sich der Verdacht bestätigen, so können Sie Gebrauch von Ihren Gewährleistungsrechten Gebrauch machen. Dafür müssen Sie allerdings darauf achten, ob die Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Diese beträgt für Neuwagen zwei Jahre.
Rücktritt vom Kaufvertrag
Es besteht für betroffene Käufer die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Das Fahrzeug wird in der Folge eines Rücktritts zurückgegeben und der Kaufpreis wird abzüglich eines Nutzungsvorteils zurückgezahlt. Bevor von dem Kaufvertrag zurückgetreten werden kann, muss dem Unternehmen jedoch vorerst die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden.
Dies gilt nur dann nicht, wenn die Nachbesserung unmöglich ist. Solch ein Fall könnte hier vorliegen, da das Gesamtgewicht durch eine Nachbesserung vermutlich nicht reduziert werden kann.
Der Rücktritt vom Kaufvertrag steht Ihnen also in der Regel erst dann offen, wenn der Verkäufer die Nachbesserung ablehnt oder mit dieser gescheitert ist. Grundsätzlich ist ein zweimaliges Verstreichen der gesetzten Frist erforderlich.
Wie bereits erläutert, ist es im Falle von Hymer jedoch nach wie vor unklar, ob die Möglichkeit einer Nachbesserung überhaupt besteht. In naher Zukunft wird eine Beantwortung für dieses Problem seitens Hymer erwartet.
Besteht keine Möglichkeit zur Nachbesserung, so können Sie mit der Hilfe unserer Anwälte sofort vom Kaufvertrag zurücktreten.
Rückgabe an Hersteller wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, § 826 BGB
Auch im Zuge des § 826 BGB besteht die Möglichkeit für den Rücktritt vom Kaufvertrag. Sollte sich in den kommenden Monaten herausstellen, dass Hymer von dem erhöhten Gewicht in Kenntnis war, so liegt eine arglistige Täuschung vor.
Der Anspruch hierfür verjährt erst nach drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in welchem Sie Kenntnis von dem erhöhten Gewicht genommen haben. Mit der Hilfe unserer Anwälte kann beurteilt werden, ob eine Kenntnis über die Täuschung bestand oder nicht.
Abgasskandal bei Hymer? Auch hierdurch Rückgabe möglich?
Die falschen Angaben zum Gewicht stellen nicht den ersten Skandal bei Hymer dar. Etliche Abgasmessungen von Staatsanwaltschaft und anderen Behörden ergaben, dass auch die Wohnmobilhersteller in den Abgasskandal verwickelt sind.
Die Modelle von Hymer beruhen in der Regel auf der Plattform des Fiat Ducato. Bei diesem ergab eine Messung die Überschreitung des Grenzwertes um mehr als das 10 – fache. In Zukunft drohen Ihnen hierfür Strafen in Form eines Fahrverbotes. In Anschluss an ein Beratungsgespräch prüfen wir gerne für Sie, ob auch Ihr Wohnmobil von Hymer betroffen ist.
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