Für Poser wird es nun spürbar unangenehmer: Der neue Bußgeldkatalog 2021 verschärft auch die Sanktionen für das so genannte Posing durch Auto- und Motorradfahrer. So drohen hohe Bußgelder ab 80 Euro bis 100 Euro.
Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen und wird Ihnen Posing vorgeworfen, ist es ratsam, wenn Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen sowie einen kompetenten Fachanwalt einschalten, um alle Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und ein für Sie optimales Ergebnis zu erzielen.
Zusammenfassung
Unter Posing versteht die Polizei ein Verhalten, bei dem Auto- oder Motorradfahrer mit ihrem Fahrzeug unnötige Lärm- oder Abgasbelästigungen erzeugen oder innerorts sinnlos hin- und herfahren, um mit ihrem Gefährt aufzufallen.
Dabei betätigen sie beispielsweise bei Stillstand des Fahrzeugs unnötigerweise das Gaspedal, um durch die Motorengeräusche möglichst viel Lärm zu erzeugen. Oder sie fahren im Innenstadtbereich unnötigerweise im Kreis, um Ihr Fahrzeug zur Schau zu stellen.
Dieses Verhalten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Insbesondere Anwohner leiden unter den Belästigungen durch Lärm und Abgasen. Nicht selten verfügen die zum Posing verwendeten Fahrzeuge über leistungsstarke und damit laute Motoren. Außerdem kommen die Poser oftmals aus der Tuningszene.
Die Polizei hat diese Problematik schon lange erkannt und sogar spezielle Kommissionen gebildet, um dem Posing Einhalt zu gebieten. Das Verhalten wurde dem Bußgeldkatalog bereits im Rahmen der letzten Novelle hinzugefügt. Mit dem neuen Bußgeldkatalog 2021 werden die Sanktionen für Poser deutlich verschärft.
Nur lautes Fahren oder Posing?
Nun stellt sich die Frage, wie man das spezifische Posing vom bloßen lauten Fahren abgrenzen kann.
Dabei ist auf die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie die Tatbestände des Bußgeldkataloges zurückzugreifen. So verlangt § 1 StVO, dass Belästigungen anderer Verkehrsteilnehmer zu unterlassen sind.
Die Regelungen des Bußgeldkatalogs stellen darauf ab, ob die Lärm- und Abgasbelästigung unnötig und damit vermeidbar ist. Auch im Hinblick auf das Hin- und Herfahren ist entscheidend, ob dieses Verhalten unnütz sowie belästigend ist.
So ist im Einzelfall zu untersuchen, ob die laute Fahrweise eine Belästigung verursacht und ob sie als unnötig zu bewerten ist.
Das ist insbesondere dann der Fall, wenn diese Fahrweise dem bloßen Zweck dient, sein Fahrzeug zur Schau zu stellen. Es versteht sich von selbst, dass dies auch der Fall ist, wenn die Belästigung der anderen Verkehrsteilnehmer und der Anwohner gewollt ist.
Ist davon auszugehen, dass die laute Fahrweise keine Belästigung darstellt oder ist die betreffende Fahrweise nicht vermeidbar, so liegt kein Posing vor.
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Bereits im vergangenen Jahr wurde Posing neu in den Bußgeldkatalog aufgenommen. Das Verhalten stellt folglich eine Ordnungswidrigkeit dar, die geahndet wird.
Durch den neuen Bußgeldkatalog 2021 werden die Sanktionen für die Verursachung von unnötigem Lärm oder das sinnlose Hin- und Herfahren erheblich verschärt.
So wird bei Verursachung von unnötigem Lärm ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro fällig. Im Falle von unnützem Hin- und Herfahren sind es sogar 100 Euro.
Fährt der Autoposer mit einem Tuning-Fahrzeug, für das die Betriebserlaubnis erloschen ist, und beeinträchtigt er dabei die Verkehrssicherheit oder die Umwelt, beträgt das Bußgeld 90 Euro. Des Weiteren erhält der Poser einen Punkt in Flensburg.
Kommt zum Posing noch ein strafrechtlich relevantes Verhalten hinzu, beispielsweise bei Drogen oder Alkohol am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder illegalen Rennen, drohen darüber hinaus Geld- oder Freiheitsstrafen.
Bei einer möglichen Kontrolle durch die Polizei gilt zuallererst einmal eines: Bewahren Sie Ruhe und geben Sie nichts zu!
Seien Sie höflich zu den Beamten und zeigen Sie sich kooperativ. Werden Sie bloß nicht beleidigend und leisten Sie erst recht keinen körperlichen Widerstand.
Denken Sie daran, dass die Polizeibeamten über einen Ermessensspielraum verfügen. Dieser kann sowohl zu Ihren Gunsten als auch zu Ihrem Nachteil genutzt werden.
Leisten Sie den Anweisungen der Polizeibeamten folge. Zeigen Sie auf Verlangen Ihren Führerschein sowie die Fahrzeugpapiere vor.
Allerdings sollten Sie am besten einfach schweigen. Die Erfahrung zeigt, dass, wenn Sie versuchen, Ihr Verhalten zu rechtfertigen, dies in den meisten Fällen zu größeren Schwierigkeiten führt.
Falls Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, können Sie sich im Nachhinein immer noch zur Wehr setzen. Am besten mit Hilfe eines kompetenten Fachanwalts für Verkehrsrecht wie ADAC Anwalt Patrick Balduin.
Es gilt auch weiterhin, dass längst nicht alle Vorwürfe einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr rechtmäßig sind. Denn häufig ergibt eine intensive Nachprüfung durch einen kompetenten Rechtsanwalt, dass bezüglich der Vorwürfe Fehler und Angriffsmöglichkeiten bestehen.
Sie können sich also Hilfe holen, indem Sie sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der alle Möglichkeiten prüft, die Sanktionen, beispielsweise ein Bußgeld, zu umgehen.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen erhalten, lassen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten von einem kompetenten Fachanwalt prüfen. Dann haben Sie die besten Chancen auf für Sie optimale Ergebnisse.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen ab dessen Zustellung Einspruch eingelegt haben.
Wir überprüfen, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt und setzen Ihre Rechte gegenüber der Behörde sowie gerichtlich durch. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen!
Für die kostenlose Prüfung können Sie uns folgende Informationen und Unterlagen per E-Mail an kontakt@balduin-partner.de zukommen lassen:
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