5. Juni 2018
EA288 Schadensersatz Anwalt Klage Motorenliste ADAC

Abgasskandal – Was muss ich wissen? Was tun?

Der Abgasskandal, welcher im September 2015 öffentlich wurde und mittlerweile nicht nur den Volkswagen Konzern, sondern auch die Daimler AG, Opel und BMW AG betrifft, verunsichert die Autobesitzer weiterhin.

Insbesondere bleibt nicht mehr viel Zeit, um als Geschädigter seine Rechte auf Fahrzeugrückgabe oder Schadensersatz durchzusetzen. Es ist damit zu rechnen, dass sich VW ab dem 01.01.2019 auf Verjährung berufen wird und der Autokäufer seine Rechte dann nicht mehr durchsetzen wird.

Etwas anderes gilt für Autokäufer, die ein Dieselskandalauto nach der Veröffentlichung im September 2015 bei einem Händler gekauft haben. Nach unserer Einschätzung, die auch bereits das Oberlandesgericht Hamm angedeutet hat, haben Autohändler eine Aufklärungs- und Hinweispflicht, wenn sie ein Abgasskandal Auto verkaufen.

Der Autohändler hat die Möglichkeit und die Pflicht aufzuklären, ob das zu verkaufende Auto über eine illegale Abschaltvorrichtung verfügt. Verletzt er diese Pflicht und klärt seinen Käufer hierüber nicht auf, hat der Käufer die Möglichkeit gegen den Händler aus dem Gewährleistungsrecht vorzugehen. Auch hier ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag, eine Kaufpreisminderung oder Schadensersatz denkbar.

Was sollte ich also tun, wenn ich ein Dieselfahrzeug von Volkswagen, BMW oder Mercedes besitze? Was muss ich bei dem Dieselskandalbeachten?

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Die beste Empfehlung ist schlichtweg:

Kontaktieren Sie einen erfahrenen Anwalt für den Abgasskandal!

Das mag plump klingen, es ist aber die beste Option, um nichts falsch zu machen und seine Ansprüche zu sichern. Da VW an außergerichtlichen Lösungen nicht interessiert ist, werden Sie um einen Gerichtsprozess nicht drum herumkommen. Da Sie fast immer am Landgericht klagen müssen, ist die Beauftragung eines Anwalts unumgänglich.

Zunächst können Sie unsere Anwälte von Balduin & Pfnür, die sich auf diesen Dieselskandal spezialisiert haben, kostenfrei kontaktieren unter 02083057550 und mit Ihnen unverbindlich die weitere Vorgehensweise besprechen. Gerne können Sie auch ein persönliches Gespräch in Mülheim an der Ruhr kostenfrei vereinbaren, um mit unserem Anwalt zu sprechen. Hierbei prüft der Anwalt, welche Option für Sie am sinnvollsten und attraktivsten ist. Obwohl wir bereits mehrere hunderte Autogeschädigte vertreten, sind Sie bei uns keine Nummer, sondern haben immer einen persönlichen Ansprechpartner vor Ort, am Telefon oder per E-Mail.

Auch prüfen wir mit Ihnen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten dieser Angelegenheit übernimmt, damit Sie kein Kostenrisiko tragen müssen.

Sie müssen sich nach einem Gespräch nur noch dafür entscheiden, ob Sie lieber eine Schadenssumme von dem Autohersteller möchten und das Fahrzeug behalten oder ob Sie Ihr Auto an den Hersteller zurückgeben und er Ihnen den damaligen Kaufpreis erstattet.

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