23. Februar 2019

Sieg vor BGH im Dieselskandal – Kläger hat Anspruch auf Neulieferung eines VW – Rechtsanwalt rät zur Klage

Seit dem der VW Dieselskandal im September 2015 öffentlich wurde, haben die Geschädigten auf eine rechtliche Einschätzung des höchsten deutschen Zivilgerichts (BGH) gewartet. Welche Rechte stehen Geschädigten aus der Dieselaffäre überhaupt zu?

Am 22.02.2019 hat der Bundesgerichtshof erste Klarheit geschaffen und einen 17-seitigen Hinweisbeschluss (Aktenzeichen: VIII ZR 225/17) veröffentlicht. Ein Beschluss ist zwar kein Urteil, allerdings weichen Gerichte von umfassenden Hinweisbeschlüssen so gut wie nie ab. Es ist daher sicher, dass der BGH so entschieden hätte:

Der Kläger hat einen VW Händler auf die Neulieferung eines nagelneuen VW verklagt. Da sein Modell jedoch nicht mehr gebaut wurde, verlangte er das Nachfolgemodell.

Um dieses Gewährleistungsrecht geltend zu machen, müssen die Gerichte zunächst davon überzeugt sein, dass ein Sachmangel vorliegt. Bereits diese Frage war zwischen den Landgerichten umstritten. Insbesondere meinten einige Landgerichte, dass durch die Installierung des Software Updates kein Mangel mehr vorliege.

Der Bundesgerichtshof hat jedoch klar gestellt, dass bereits der Einbau einer illegalen Abschaltvorrichtung im Auto einen Sachmangel darstellt.

Damit ist die erste Hürde im Gewährleistungsrecht genommen. Diese Einschätzung überrascht uns nicht.

Viel wichtiger ist die Einschätzung des Gerichts, dass der Kläger im Rahmen der Nachbesserung die Lieferung eines Nachfolgemodells verlangen kann. Dies haben bislang die meisten Landgerichte mit der Begründung abgelehnt, das Nachfolgemodell sei nicht mit dem gekauften Auto vergleichbar, daher wäre die Nachbesserung unmöglich.

Auch dieser Auffassung tritt der BGH entgegen und meint, dass der Autohändler durchaus zu einer Lieferung eines Nachfolgemodells verpflichtet sein könne. In diesem Zusammenahng müsse geprüft werden, ob der Verkäufer unverhältnismäßige Kosten einwenden darf.

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Was bedeutet der BGH Beschluss für Autobesitzer?

  1. Der BGH befasste sich mit einem KFZ Gewährleistungsfall gegen einen Autohändler. Autokäufer, die Ihr Auto VOR September 2015erwarben, können ihren Händler nicht mehr in Anspruch nehmen, weil Gewährleistungsrechte mittlerweile verjährt sind.
  2. Käufer von Volkswagen, Seat, Audi, Porsche, Skoda oder Mercedes, die ihr Auto NACH September 2015 erwarben und von dem Verkäufer NICHT umfangreich darüber aufgeklärt wurde, dass sie ein Dieselskandalauto erwerben mit möglichen rechtlichen und technischen Nachteilen, können diese Rechtsprechung für sich nutzen und den Autohändler erfolgreich in Anspruch nehmen.
  3. Autobesitzer können unabhängig davon, weiterhin die Autohersteller selbst verklagen. Dies nicht aus dem Gewährleistungsrecht, sondern aus dem Deliktsrecht. Zum Deliktsrecht sind derzeit ca. 50.000 Klagen gegen VW vor Gerichten eingegangen, es gibt bereits tausende Urteile von Landgerichten, welche VW zur Fahrzeugrücknahme verpflichtet haben. Das BGH Urteil wird auch Signalwirkung für diese Verfahren haben. Wenn der BGH bereits meint, dass ein Sachmangel in der rechtswidrigen Abschaltvorrichtung zu sehen ist, werden die Gerichte nunmehr einen Schaden nicht mehr verneinen können. Überhaupt ist jetzt klar:

Das höchste deutsche Gericht ist im Dieselskandal auf der Seite der Käufer

Wer jetzt nichts tut, ist selbst schuld. Die Euro 5 und Euro 6 Dieselfahrzeuge werden in den nächsten Jahren nichts mehr wert sein. Für Euro 5 Diesel sind Fahrverbote in Städten wie Essen, Stuttgart, Frankfurt, Hamburg oder Berlin schon beschlossen.

Was können Sie als Betroffener tun?

Noch nie waren die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Autokonzerne so gut. Wir schätzen kostenfrei für Sie ein, ob Ihr Auto vom Dieselskandal betroffen ist und welche Ansprüche Ihnen zustehen. Die Anwaltskanzlei Balduin & Partner ist eine der führenden Kanzleien im Dieselskandal und hat schon tausenden Autobesitzern zu ihrem Recht verholfen. Noch mehr Informationen erhalten Sie unter unserem TOP Thema Abgasskandal.

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