Über die Medien haben wir erfahren, dass der Autohersteller TESLA die Reichweite seiner Akkus vorsätzlich verringert haben soll und die Käufer hierüber getäuscht hat, um einen kostspieligen Rückruf zu vermeiden.
Ein erster Prozess gegen den Autohersteller TESLA läuft und dies völlig zu Recht.
Sollte die Reichweite der Akkus nicht mit den Herstellerangaben übereinstimmen, so wäre davon auszugehen, dass TESLA eine Beschaffenheitsvereinbarung nicht eingehalten hat. Folglich wäre von einem erheblichen Sachmangel auszugehen, der dem Autobesitzer mehrere Optionen eröffnet.
Die Anwaltskanzlei Balduin & Partner ist einer der führenden Kanzleien zum Thema Fahrzeugrückgabe, Rücktritt vom KFZ Kaufvertrag und Gewährleistung.
Wir haben schon tausenden Autobesitzern zu ihrem Recht verholfen.
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