Hammer: Fast 5 Jahre nach Bekanntwerden der Manipulation von Fahrzeugen des Volkswagen Konzern hat am 05.05.2020 das höchste deutsche Zivilgericht erstmals über eine Schadensersatzklage gegen Volkswagen verhandelt und in Aussicht gestellt, den Autohersteller zur Rücknahme des Fahrzeugs zu verurteilen. Der Kläger wird wahrscheinlich fast den damals gezahlten Kaufpreis gegen Herausgabe des Autos zugesprochen bekommen.
Erwartungsgemäß hat der Bundesgerichtshof (BGH) die bisherige Rechtsprechung der Land- und Oberlandesgerichte zum VW Dieselskandal bestätigt und eine hohe Schadensersatzzahlung gegen Volkswagen in Aussicht gestellt (Aktenzeichen VI ZR 252/19).
Der BGH ist davon überzeugt, dass der Kläger das Fahrzeug nicht gekauft hätte, sofern er von der Betrugssoftware gewusst hätte. Wir sind daher sehr zuversichtlich, dass der BGH aufgrund dieser Aussagen der Klage gegen VW stattgeben wird. Viele Argumente der VW Anwälte zog der BGH in Zweifel.
Besonderheit: Der Kläger war Eigentümer eines gebrauchten Volkswagen und kaufte diesen nicht einmal bei einem VW Vertragshändler, sondern bei einem freien Händler. Mit Volkswagen bestand daher nicht einmal mittelbar ein Vertrag. Volkswagen profitierte nicht von dem damaligen Kauf.
Dennoch wird der BGH käuferfreundlich entscheiden, das Volkswagen das manipulierte Fahrzeug zurücknehmen muss und den Kaufpreises an den Kläger erstatten muss.
„Profitieren Sie als Diesel Fahrer von der BGH Rechtsprechung zum Dieselskandal und geben Ihren Schummel-Diesel zurück“ (ADAC Anwalt Balduin)
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Dafür müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein
VOLKSWAGEN | AUDI | SEAT | SKODA | PORSCHE | MERCEDES | BMW | OPEL | VOLVO
Nach dieser Ohrfeige von dem höchsten deutschen Zivilgericht gehen wir davon aus, dass der Volkswagen Vorstand umdenken wird und es nunmehr nicht in jedem Einzelfall auf einen Prozess ankommen lassen wird.
Mit unserer Hilfe können Sie nun eine hohe Schadensersatzzahlung auch ohne einen Prozess durchsetzen, da Volkswagen eine zweite Klagewelle wird vermeiden wollen. Eine außergerichtliche Einigung kann mit Volkswagen in der Regel in wenigen Wochen erzielt werden. Da Volkswagen hierbei regelmäßig auch die Rechtsanwaltskosten trägt, bleibt unsere Tätigkeit für Sie – auch ohne eine Rechtsschutzversicherung – kostenfrei.
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Mit der aktuellen BGH Entscheidung empfehlen wir nunmehr allen Dieselfahrern der genannten Automarken Ihrer Rechte auf Schadensersatz kostenfrei prüfen zu lassen. Wir holen Ihr Geld zurück!
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