Sie wurden geblitzt oder von der Polizei kontrolliert und haben vielleicht schon einen Bußgeldbescheid bekommen? Ab November 2021 gelten verschärfte Bußgelder.
Oft kann man sich jedoch gegen Fahrverbote, Punkte und hohe Geldstrafen wehren. Wir zeigen, wie und warum.
Jeder dritte Bußgeldbescheid enthält Fehler und ist angreifbar. Glauben Sie nicht? Schreiben Sie uns oder rufen Sie kostenfrei an. Wir beweisen es Ihnen.
Sobald Sie den Anhörungsbogen vom Straßenverkehrsamt erhalten, ist die Beauftragung eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht sinnvoll. Wir entscheiden dann gemeinsam mit Ihnen, ob und wenn ja, welche Angaben zum Vorwurf gemacht werden. Es wird davon abgeraten, die Anhörung ohne Hilfe vom Anwalt auszufüllen, da die Angaben dann nicht mehr zurückgenommen werden können.
Oft ist es ratsam, gar keine Angaben zur Fahrereigenschaft und zum Vorwurf zu machen, da das Straßenverkehrsamt häufig nur mit einem Geständnis Ihre Schuld nachweisen kann. Es besteht keine Pflicht, Angaben zu machen.
Haben Sie eine Frage, möchten einen Termin vereinbaren, oder unseren telefonischen Service nutzen? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.
Nach der Anhörung ergeht regelmäßig ein Bußgeldbescheid. Auch in dieser Phase des Verfahrens beraten und begleiten wir Sie, um die richtigen Schritte einzuleiten.
Frist beachten: Ab Zustellung des Bußgeldbescheides müssen Sie selbst oder über einen Rechtsanwalt binnen 14 Tagen Einspruch einlegen.
TIPP: Achten Sie darauf, welches Datum der Bußgeldbescheid trägt. Die Behörde muss nämlich binnen 3 Monaten ab dem Zeitpunkt des Verstoßes den Bußgeldbescheid erlassen haben. Kommt der Erlass später, ist der Vorwurf verjährt. Rechtsfolge ist, dass Sie straffrei bleiben!
Eine professionelle Hilfe nach Erhalt eines Bußgeldes erhalten Sie nur von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht, der eine jahrelange Erfahrung mitbringt.
Herr Rechtsanwalt Balduin, der zugleich ADAC Vertragsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht ist, prüft mit seinem Team von Verkehrsanwälten umgehend alle Möglichkeiten für Sie und begründet den Einspruch.
Die im Verkehrsrecht hochspezialisierte Anwaltskanzlei Balduin & Partner vertritt bundesweit Autofahrer, die folgende Verstöße begangen haben sollen:
Diese Vorwürfe sollten immer ernst genommen werden, da der Entzug des Führerscheins droht. Unsere im Verkehrsrecht spezialisierten Anwälte wissen, wie man rechtswirksam Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegt und welche Argumente dazu führen, dass die Vorwürfe fallen gelassen werden oder sich die in Aussicht gestellte Strafe deutlich verringert.
Wir kennen die Messverfahren der Polizei und können einschätzen, ob bei der Messung Fehler entstanden sind.
Bußgeldbescheide enthalten immer wieder erhebliche Fehler wie z.B.
Mit unserer Erfahrung erkennen wir solche Fehler schnell. Durch eine umfassende Einspruchsbegründung wird das Bußgeldverfahren oft ohne Prozess eingestellt.
Nur ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann Akteneinsicht beantragen, um Fehler zu erkennen.
Unsere Rechtsanwälte nutzen die aktuellste Rechtsprechung im Verkehrsrecht für Sie, um das beste Ergebnis zu erzielen.
Mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges im November 2021 wurden vor allem die Bußgelder für Verstöße gegen ein Tempolimit deutlich erhöht. Die bisherigen Verwarnungsgelder für Überschreitungen bis 20 km/h wurden mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs verdoppelt.
Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg, auch bekannt als Verkehrssünderkartei, gibt es weiterhin erst ab einer Überschreitung von 21 km/h inner- und außerorts.
Nachfolgend finden Sie die aktuelle Übersicht der Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen:
Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen | ||
Vergehen | „neue“ StVO | „alte“ StVO |
innerorts | ||
bis zu 10 km/h | 30 € | 15 € |
11-15 km/h | 50 € | 25 € |
16-20 km/h | 70 € | 35 € |
21-25 km/h | 115 €, 1 Punkt | 80 €, 1 Punkt |
26-30 km/h | 180 €, 1 Punkt | 100 €, 1 Punkt |
31-40 km/h | 260 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot | 160 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
41-50 km/h | 400 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot | 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
51-60 km/h | 560 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot | 280 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot |
61-70 km/h | 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot | 480 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot |
über 70 km/h | 800 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot | 680 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot |
außerorts | ||
bis zu 10 km/h | 20 € | 10 € |
11-15 km/h | 40 € | 20 € |
16-20 km/h | 60 € | 30 € |
21-25 km/h | 100 €, 1 Punkt | 70 €, 1 Punkt |
26-30 km/h | 150 €, 1 Punkt | 80 €, 1 Punkt |
31-40 km/h | 200 €, 1 Punkt | 120 €, 1 Punkt |
41-50 km/h | 320 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot | 160 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
51-60 km/h | 480 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot | 240 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot |
61-70 km/h | 600 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot | 440 €, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot |
über 70 km/h | 700 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot | 600 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot |
Tabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung PKW und andere Kfz bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht
Vorweg die gute Nachricht: Eine erste Einschätzung Ihres Falles ist bei uns kostenfrei. Erst wenn Sie uns zu beauftragen und wir für Sie tätig werden, können Kosten anfallen.
Eine transparente Kostenaufklärung vor einer Beauftragung ist für uns selbstverständlich.
„Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich. Gemeinsam entscheiden wir, ob und wie wir gegen den Bescheid vorgehen“ empfiehlt ADAC – Anwalt Balduin.
Sofern Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, holen wir für Sie die Kostenzusage ein. Die gesamte Vertretung ist dann für Sie kostenfrei.
Unsere Rechtsanwälte sind befugt, Sie bundesweit zu vertreten, gleich, ob Sie aus Hamburg, Düsseldorf, Berlin oder München kommen.
Vor den Amtsgerichten und Landgerichten im Rhein- und Ruhrgebiet sind wir besonders erfolgreich und haben schon zahlreiche Bußgeldverfahren erfolgreich beendet.
Wir sind keine anonyme Legal -Tech Plattform, die mit Mustern arbeitet. Bei uns erhalten Sie eine persönliche und individuelle Betreuung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt bei Blitzern und Bußgeldern, insbesondere vor den Gerichten in:
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Wir gehören zu unseren Beratungsfeldern im Rhein- und Ruhrgebiet zu einer der führenden Anwaltskanzleien. Fachanwaltschaften und eine jahrelange Prozesserfahrung sowie modernste technische Lösungen garantieren, dass wir das beste Ergebnis für Sie erzielen. Bundesweit.
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