Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 08.11.2022 entschieden, dass die Deutsche Umwelthilfe als Umweltverband gegen EU-Typengenehmigungen klagen darf (Rs. C-873/19). Zudem bestätigte er, dass das so genannte Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung ist.
Es ist mit Rückrufen aller Hersteller zu rechnen, da das unzulässige Thermofenster in zahlreichen Dieselfahrzeugen verbaut ist.
„Der Europäische Gerichtshof macht wiederholt klar, dass das Thermofenster eine illegale Abschalteinrichtung ist. Setzen Sie Ihre Rechte als Dieselbesitzer gegen die Händler und Hersteller mit unserer Hilfe bundeweit durch“, erklärt ADAC Anwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Patrick Balduin.
Das neue EuGH-Urteil zum Thermofenster auf den Punkt gebracht:
In seinem Urteil vom 08.11.2022 stellt der EuGH fest, dass die Deutsche Umwelthilfe e.V. als Umweltorganisation bei Streitigkeiten, die Genehmigungen von Dieselfahrzeug-Typen betreffen, klagebefugt ist.
Insbesondere hierzulande war dies bisher problematisch, da Vereine wie die Deutsche Umwelthilfe nach deutschem Recht darlegen müssen, dass sie selbst in besonderer Weise von dem Rechtsakt, gegen den sie klagen, betroffen sind.
Während dies etwa bei Bürgern, die gegen einen an sie persönlich gerichteten behördlichen Bescheid klagen, unzweifelhaft gegeben ist, ist dies bei gemeinnützigen Organisationen rechtlich problematisch.
Nun stellt der EuGH klar, dass Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe gegen EU-Typengenehmigungen vor den Gerichten klagen dürfen.
Bei diesen Genehmigungen handelt es sich um Bescheide nationaler Behörden wie dem deutschen Kraftfahrt-Bundesamt, durch die sie bestimmte Fahrzeugtypen der Autohersteller für den Straßenverkehr zulassen.
Diese dürfen die Behörden nur dann erteilen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Dafür müssen die betreffenden Fahrzeugtypen insbesondere die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Abgaswerte einhalten.
Zugleich führte der Europäische Gerichtshof zum wiederholten Male aus, dass das so genannte Thermofenster illegal ist.
Vorliegend ging es wiederholt um das Thermofenster von Volkswagen. Mit diesem wurden Dieselfahrzeuge infolge des Abgasskandals ausgerüstet, um die Abgasvorgaben nachträglich zu erfüllen.
Die Software sorgt dafür, dass die Reduzierung von Stickoxidemissionen durch die so genannte Abgasrückführung nur in einem Temperaturbereich zwischen 15 und 33 Grad Celsius vorgenommen wird.
Da aber Temperaturen unter 15 Grad in mitteleuropäischen Ländern wie Deutschland zu einem Großteil des Jahres üblich sind und keine Ausnahme darstellen, findet die Abgasreinigung der betreffenden Autos in diesen Zeiten überhaupt nicht statt, sodass die gesetzlichen Abgaswerte deutlich überschritten werden.
So sorgt das Thermofenster dafür, dass die Abgasemissionen weiterhin überhöht sind, sodass es eine grundsätzlich unzulässige Abschalteinrichtung darstellt.
Entsprechend entschied der EuGH bereits im Juli 2022 (Urt. v. 14.07.2022, Rs. C-128/20).
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
Partner
Haben Sie eine Frage, möchten einen Termin vereinbaren, oder unseren telefonischen Service nutzen? Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.
Der Europäische Gerichtshof stellt nochmals klar, dass das Thermofenster, welches nicht nur VW, sondern die meisten Autohersteller in ihre Dieselfahrzeuge verbaut haben, und das vom Kraftfahrt-Bundesamt akzeptiert wurde, illegal ist.
Währenddessen fahren auf den Straßen noch zigtausende Dieselfahrzeuge mit Thermofenster aufgrund positiver EU-Typengenehmigung der Behörde.
Da der EuGH zugleich Klagen von Umweltverbänden wie der Deutschen Umwelthilfe gegen Typengenehmigungen etwa des KBA zulässt, ist angesichts der genannten Umstände mit einer Klagewelle von Umweltorganisationen gegen diese zu rechnen.
Vor diesem Hintergrund wird es vonseiten aller Hersteller sowie des KBA zu zahlreichen Rückruf-Aktionen hinsichtlich des Thermofensters kommen.
Die Automobilkonzerne werden versuchen, neue technische Lösungen zu konzipieren, um das Problem der überhöhten Abgaswerte zu vermeiden.
Allerdings ist angesichts des Scheiterns des Thermofensters sowie des Umstands, dass Software-Updates der Hersteller zur Verbesserung der Abgaswerte sich in der Regel nachteilig auf Motor und Leistung der Fahrzeuge auswirken, Skepsis angebracht.
Vom Abgasskandal betroffene Dieselfahrer müssen weiterhin mit einem signifikanten Wertverlust ihres Fahrzeugs und im schlechtesten Fall mit einer Stilllegung ihres Autos rechnen.
Wir raten Dieselfahrern, sich an unsere auf den Dieselskandal spezialisierten Rechtsanwälte zu wenden, damit wir Ihre Rechte auf Rückerstattung des Kaufpreises und Schadensersatz gegen Händler und Hersteller erfolgreich für Sie geltend machen.
Profitieren auch Sie von unserer fundierten Expertise bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Abgasskandal. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und nennen Ihnen sodann Ihre rechtlichen Optionen.
Egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen: Betroffene Dieselfahrer können ihre kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte gegen die Händler geltend machen, da es sich bei dem Thermofenster um einen Sachmangel handelt.
Da dieser Mangel ein erheblicher ist, können sich Eigentümer von Dieselautos vom Kaufvertrag lösen.
So können Sie den Rücktritt vom Autokaufvertrag erklären, um Ihren Wagen gegen Erstattung des Kaufpreises unter Anrechnung der Nutzungsvorteile zurückzugeben.
Darüber hinaus ist es möglich, rechtlich gegen die Hersteller vorzugehen, da betroffenen Dieselfahrern durch das Thermofenster ein Schaden entstanden sein könnte.
Daher können Sie gegebenenfalls auch Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Autohersteller geltend machen.
Fahren Sie einen Diesel? Dann raten wir Ihnen, sich an unsere kompetenten Rechtsanwälte zu wenden, um prüfen zu lassen, ob Ihr Wagen vom Thermofenster betroffen ist, und welche rechtlichen Möglichkeiten Sie in Ihrem individuellen Fall haben.
Darauffolgend können wir Ihr Recht auf Rückabwicklung des Kaufvertrags durchsetzen, sodass Sie den gezahlten Kaufpreis abzüglich der Nutzungsvorteile zurückerhalten. Daneben sind Schadenersatzansprüche gegen den Hersteller denkbar.
Wir von Balduin & Partner sind eine auf den Dieselskandal spezialisierte Verbraucherkanzlei, die bereits über 1.000 Verfahren vor deutschen Gerichten erfolgreich ausgefochten hat.
Profitieren auch Sie von der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie zahlreicher deutscher Gerichte und kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Für eine kostenfreie Prüfung benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:
Binnen 48 Stunden erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung zu:
Möchten Sie eine kostenfreie Prüfung Ihres Anliegens erhalten oder einen Termin vereinbaren?
Wir gehören zu unseren Beratungsfeldern im Rhein- und Ruhrgebiet zu einer der führenden Anwaltskanzleien. Fachanwaltschaften und eine jahrelange Prozesserfahrung sowie modernste technische Lösungen garantieren, dass wir das beste Ergebnis für Sie erzielen. Bundesweit.
Balduin & Partner Rechtsanwälte PartGmbB
Bahnstraße 4
45468 Mülheim an der Ruhr (Stadtmitte)
Tel. +49 (0)208 3057550
Fax. +49 (0)208 30575511
kontakt@balduin-partner.de