22. August 2022
Timer Abschalteinrichtung Fiat Camper Anwalt

Illegaler Timer in Campern mit Fiat Ducato Dieselmotoren | Camperanwalt

Seit der Aufnahme von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen den Automobilkonzern Stellantis (vormals Fiat Chrysler Automobiles, FCA) im Jahr 2020 steckt die Wohnmobilbranche mitten im Dieselskandal.

Mittlerweile ist bekannt, dass in Fiat-Ducato-Dieselmotoren Zeitschaltuhren eingebaut sind, welche unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen,“ erläutert ADAC Anwalt & Fachanwalt für Verkehrsrecht Patrick Balduin von der bundesweit tätigen Automobilrechtskanzlei Balduin & Partner.

Auf den Punkt gebracht:

  • Es ist mittlerweile bekannt, dass in Fiat Ducato Dieselmotoren eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer Timerfunktion verbaut ist
  • Diese sorgt dafür, dass die Abgasrückführung, welche die Stickoxidemissionen senkt, abgeschaltet wird
  • Dies erreicht diese Zeitschaltuhr ganz einfach, indem Sie die Abgasrückführung nach 22 Minuten automatisch beendet
  • Da eine Abgaskontrolle auf dem Prüfstand fast ebenso lange dauert, dient der Timer offensichtlich dem Zweck, Behörden und Verbraucher über die tatsächlichen Abgasemissionen im realen Straßenbetrieb zu täuschen
  • Zahlreiche Gerichte lassen diese Funktion durch Sachverständige überprüfen. In diesem Zusammenhang fielen bereits einige Urteile zugunsten der klagenden Verbraucher
  • Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung deutscher Gerichte wird sich fortsetzen
  • Von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Stellantis sind Euro 5 und Euro 6 Dieselmotoren von Fiat-Ducato und Iveco der Baujahre 2014 bis 2019 betroffen
  • Zahlreiche Wohnmobile diverser Hersteller und Marken sind vom Abgasskandal in der Wohnmobilbranche betroffen
  • Bleiben Sie nicht auf dem Wertverlust Ihres Campers sitzen. Setzen Sie lieber Ihre Rechte im Dieselskandal mit unserer Hilfe durch. Unsere Ersteinschätzung ist unverbindlich und kostenlos
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Illegale Timerfunktion in Fiat-Ducato Wohnmobilmotoren

Es ist offensichtlich, dass auch in der Wohnmobilindustrie in systematischer Weise illegale Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen, um Behörden und Verbraucher über die Abgasemissionen von Campern zu täuschen.

Mittlerweile ist der Öffentlichkeit über den Wohnmobil-Abgasskandal deutlich mehr Konkretes bekannt als vor ungefähr zwei Jahren, als die Ermittlungen gegen FCA begannen.

So trat zutage, dass der Konzern unter anderem eine Zeitschaltuhr in seine Fiat-Ducato Dieselmotoren verbaute, die dazu genutzt wurde, auf dem Prüfstand die tatsächlichen Abgasemissionen der jeweiligen Camper zu verbergen, um die gesetzlichen Vorgaben scheinbar einzuhalten.

Dieser Timer sorgt dafür, dass die so genannte Abgasrückführung, welche zu einer Minderung der Stickstoffemissionen führt, automatisch nach Ablauf von 22 Minuten ausgeschaltet wird.

Wohlgemerkt dauert eine entsprechende Abgaskontrolle fast genau so lang, sodass die Timerfunktion offensichtlich ausschließlich dem Zweck der Manipulation der Prüfstandergebnisse dient.

So simpel und tückisch werden Behörden und Verbraucher über die vermeintliche Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Stickoxidemissionen getäuscht, damit der Autokonzern seine Umsätze nicht zuletzt auf Kosten der Umwelt steigert.

Für den Verbraucher bedeutet dies, dass sein vom Dieselskandal betroffener Camper mangels Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben von der Stilllegung bedroht ist.

Selbst, wenn eine Stilllegung durch ein Software-Update der Hersteller jedenfalls zunächst abgewendet wird, erleiden betroffene Dieselfahrer einen signifikanten Wertverlust ihres Fahrzeugs.

Die Entdeckung der Timerfunktion veranlasst immer mehr deutsche Gerichte zu einer Überprüfung dieser Einrichtung durch Sachverständige. In diesem Zusammenhang fielen bereits einige Entscheidungen zugunsten der klagenden Verbraucher.

Vor diesem Hintergrund ist nicht zuletzt angesichts der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung deutscher Gerichte im Abgasskandal damit zu rechnen, dass weiterhin zahlreiche Gerichte zugunsten klagender Dieselbesitzer entscheiden werden.

Patrick Balduin

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner

Nikias Roth

Rechtsanwalt

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Diverse Camper sind vom Fiat Dieselskandal betroffen

Vom Fiat-Ducato-Abgasskandal sind eine Vielzahl von Wohnmobilen verschiedener Hersteller und Marken betroffen, die mit Dieselmotoren von Fiat-Ducato und der Schwesterfirma Iveco ausgestattet sind.

Wenngleich es noch keinen Pflichtrückruf gibt, geht auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) von unzulässigen Abschalteinrichtungen in diesen Dieselmotoren aus.

Nicht zuletzt belegen Messungen der Deutschen Umwelthilfe den Verdacht der Manipulation bei Fiat. Ihre Untersuchungen ergaben, dass die Grenzwerte für Stickoxidemissionen um das 11-fache überschritten wurden.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Stellantis fokussieren Euro 5 und Euro 6 Dieselmotoren von Fiat-Ducato und Iveco der Baujahre 2014 bis 2019:

  • 1,3 Liter Multijet
  • 1,3 Liter 16V Multijet
  • 1,6 Liter
  • 1,6 Liter Multijet
  • 2,0 Liter
  • 2,0 Liter Multijet
  • 2,2 Liter Multijet II
  • 2,3 Liter
  • 2,3 Liter Multijet
  • 3,0 Liter

 

Unabhängig von den strafrechtlichen Ermittlungen ist ferner von Manipulationen der Iveco-Motoren Eurocargo, Daily Hi-Matic und Daily 4×4 auszugehen.

So sind unter anderem Wohnmobile der Marken Adria, Bürstner, Carthago, Chausson, Concorde, Dethleffs, Forster, Hobby, Hymer, Le Voyageur, Morelo, Niesmann + Bischoff, Phoenix, Pössl, Sunlight, Westfalia und Xgo vom Fiat Abgasskandal betroffen.

Welche Rechte haben Besitzer von Wohnmobilen im Dieselskandal?

Ein manipulierter Motor stellt einen Sachmangel dar, der die kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche gegen den Händler auslösen. Daneben bestehen Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller.

  1. Rücktritt und Kaufpreiserstattung

So können Betroffene ihren Rücktritt vom Wohnmobil-Kaufvertrag erklären und das Fahrzeug gegen Kaufpreiserstattung unter Anrechnung der Nutzungsvorteile zurückgeben.

Auch Leasingnehmer können sich auf Gewährleistungsrechte berufen, da der Leasinggeber diese beim Leasing an den Leasingnehmer abtritt.

So können Leasingnehmer nach erfolgtem Rücktritt entsprechend der Kaufpreiserstattung die Anzahlung sowie die Leasingraten zurückverlangen.

  1. Schadensersatz

Der Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller ergibt sich in erster Linie aus einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung gemäß § 826 BGB.

Schadensersatz zu erlangen ist auch möglich, falls der Camper bereits weiterverkauft ist, da der entstandene Schaden ja bestehen bleibt.

Empfehlung vom Fachanwalt für Verkehrsrecht

Wir empfehlen Besitzern von Wohnmobilen mit Fiat-Ducato und Iveco Motoren ebenso wie solchen von Campern mit Dieselmotoren anderer Hersteller, Ihre Rechte gegen Händler und Hersteller geltend zu machen.

Riskieren Sie nicht die Stilllegung Ihres Fahrzeugs und lassen Sie sich erst recht nicht den erheblichen Wertverlust Ihres Campers gefallen.

Wenden Sie sich vielmehr an uns, die auf den Dieselskandal spezialisierte und bundesweit tätige Automobilrechtskanzlei Balduin & Partner.

Wir haben bereits über 1.000 Dieselverfahren erfolgreich ausgefochten.

Profitieren auch Sie von unserer Expertise bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte im Abgasskandal.

Die bisherige Rechtsprechung deutscher Gerichte im Dieselskandal sowie unsere Erfahrung zeigen, dass die Erfolgsaussichten einer Klage gut sind.

Als Schadensersatz können Sie teilweise das Doppelte des aktuellen Marktwertes erwarten.

Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls.

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